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Unterstützung von Versicherungsprämien geht ins zweite Jahr

Baden-Württemberg hat am Mittwoch die neue Antragsrunde zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau eröffnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Baden-Württemberg wird sein Projekt zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau weiterführen. Seit Mittwoch ist das neue Antragsverfahren für das Anbaujahr 2021 bis zum 1. März 2021 geöffnet. Alle Teilnehmer, also sowohl die des laufenden Jahres als auch Neueinsteiger, müssten einen neuen Förderantrag stellen.

„Die große Beteiligung an unserem bundesweit bislang einmaligen Pilotprojekt bereits im ersten Jahr ist ein Beleg dafür, dass die Landwirte bereit sind, Verantwortung für betriebliche Risiken zu übernehmen“, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Die Zuwendungsbescheide für das erste Jahr würden seit Anfang November versendet, so dass die staatlichen Zuschüsse in den meisten Fällen noch in diesem Jahr ausbezahlt werden dürften.

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Das Förderprogramm soll laut Ministerium insbesondere existenzbedrohenden Situationen aufgrund von witterungsbedingten Ertragsverlusten vorbeugen. Daher biete die Förderung der Versicherungsprämien keinen Vollkaskoschutz, sondern sei an die Einhaltung von Bedingungen gekoppelt.

Zu den förderfähigen Risiken zählen den Ressortangaben zufolge Starkfrost, Sturm und Starkregen. Die Selbstbeteiligung liege bei mindestens 20 %, die maximale Versicherungssumme sei abhängig von der Kultur.

Vorgesehen sind laut Ministerium Höchsthektarwerte von 20.000 € für Kern- und Steinobst, 30.000 € für Strauchbeeren, Erdbeeren und Wein- oder Tafeltrauben sowie 10.000 € für Industrie- beziehungsweise Mostobst. Die Vereinbarung abweichender Versicherungskonditionen sei grundsätzlich zulässig, aber nicht zuwendungsfähig und müsse vom Antragsteller selbst finanziert werden.

Eine Zuwendung werde stets nur für den förderfähigen Bereich des Versicherungsvertrags gewährt. Die Förderung setze voraus, dass jeweils sämtliche vom antragstellenden Unternehmen in Baden-Württemberg bewirtschafteten Flächen der jeweiligen Kultur gegen die entsprechenden Risiken versichert würden.

Förderantrag vor Versicherungsabschluss

Die Prämienunterstützung ist dem Ministerium zufolge nicht an den Abschluss mit einer bestimmten Versicherungsgesellschaft gebunden. Voraussetzung sei jedoch, dass das Unternehmen zuvor eine Rahmenvereinbarung mit dem Ressort abgeschlossen habe, die die Zusammenarbeit in der Durchführung des Förderverfahrens unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen regele.

Wichtig sei zudem, den Förderantrag stets vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags zu stellen; davon könne nur bei mehrjährigen Verträgen ab dem zweiten Jahr abgewichen werden.

Für das Anbaujahr 2020 verzeichnete das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium rund 1.350 Förderanträge. Versichert wurden mehr als 14.000 ha, darunter rund 7.000 ha Reben und 5.400 ha Kernobstflächen.

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