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Nitrat

Unzufriedenheit mit neuen Regeln für rote Gebiete bricht nicht ab

Die neue Bund-Länder Übereinkunft zur Abgrenzung der Roten Gebiete kann die Differenzen im Düngestreit nicht befrieden. Bauernverband und Wasserverbände sehen Nachbesserungsbedarf.

Lesezeit: 3 Minuten

Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) bei der Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung im Rahmen der Düngeverordnung, die das Bundeskabinett gestern beschlossen hat. „Die Länder müssen jetzt dringend ihre Hausaufgaben machen. Betriebe, die im Einzugsgebiet von unbelasteten Grundwassermessstellen liegen oder die ordnungsgemäß wirtschaften, dürfen nicht ungerechtfertigt mit den neuen, verschärften Auflagen für so genannte ‚rote Gebiete‘ überzogen werden“, forderte der Präsident des DBV, Joachim Rukwied, mit Blick auf das nun anstehende Bundesratsverfahren.

Ein differenziertes und präzises Vorgehen bei der Gebietsabgrenzung dürfe nicht daran scheitern, dass die Länder keine verlässlichen Daten vorliegen haben oder über zu wenige Messstellen hierfür verfügen, um die nitratsensiblen oder eutrophierten Gebiete genauer abzugrenzen, betonte Rukwied. Auf Kritik stößt beim DBV auch eine Verschärfung der Nitratrichtlinie, indem der Zielwert für Nitrat bereits im Sickerwasser erreicht sein müsse und damit die Denitrifikation in den Unterböden komplett außer Acht gelassen werde.

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DBV hält Regelungen zu Phosphat für "inaktzeptabel"

Für „nach wie vor völlig inakzeptabel“ hält der DBV die Regelungen zu Phosphat. Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Signifikanzschwelle von 20% müssten Landwirte bereits dann strenge Auflagen erfüllen, wenn 80% der Einträge nicht aus der Landwirtschaft stammten. „Demnach sollen die Landwirte das ausbaden, was aus anderen Quellen stammt. Das kann nicht funktionieren“, sagte Rukwied.

Als „absurd“ bezeichnete der Bauernpräsident die geplante Vorgehensweise, dass die Länder auf Daten von benachbarten Oberflächengewässern für die Gebietsausweisung zurückgreifen sollen, wenn sie für ein bestimmtes Gewässer keine Daten vorliegen hätten. Rukwied forderte Bund und Länder dazu auf, nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von zusätzlichen Auflagen freizustellen

BDEW fürchtet "künstliches Wegrechnen" von Nitratbelastungen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fürchtet mit den neuen Regeln zur Gebietsabgrenzung hingegen ein „künstliches Wegrechnen der tatsächlichen Grenzwertüberschreitung“. „Dies wäre keine Strategie, die die Belastung unserer Grundwasser-Ressourcen effektiv reduziert“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer für den Bereich Wasser. Die Wasserverbände halten die von Bund und Ländern vorgelegte Binnendifferenzierung für die Ausweisung der roten Gebiete weiterhin für nicht kompatibel mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie.

Auch die geplanten Einschränkungen für die Düngung in den roten Gebieten stellen die Wasserverbände nicht zufrieden. „Auch die pauschale Reduktion der Düngemengen um 20 Prozent, wie sie jetzt vorgesehen ist, reicht nicht aus“, sagte Weyand. Der Europäische Gerichtshof orientiere sich zu Recht an der Frage, ob mit den geplanten Regelungen die Einhaltung des Grenzwerts von 50 Milligramm pro Liter gewährleistet werden könne und nicht daran, ob die Verordnung pauschale Düngereduktions-Vorgaben mache, so Weyand weiter. „Abhilfe schaffen kann deshalb nur eine vollumfängliche Anpassung der Düngeverordnung an die europäischen Vorgaben“, lautet die Einschätzung des BDEW.

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