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topplus Glyphosat im Honig

Glyphosat im Honig: Landwirt muss über 14.000 Euro Schadensersatz leisten

Ein Agrarbetrieb muss für Schäden aufkommen, die er durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verursacht. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) am Montag entschieden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Imkerei Seusing aus Brandenburg erhält Schadensersatz für ihren mit Glyphosat verunreinigten Honig. Der verantwortliche Agrarbetrieb muss für den Schaden vollumfänglich haften. Das hat das Landgericht Frankfurt/Oder heute entschieden.

Das Unternehmen muss Seusing nun 14.544 € zahlen, berichtet die Agentur AFP. Der Agrarbetrieb beging nach Einschätzung des Gerichts eine rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung, weil die Bienenkästen weithin sichtbar gewesen seien.

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Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf diesen einen konkreten Fall und sei keine Entscheidung darüber, ob konventionell arbeitende Agrarunternehmen immer mit Bienenflug rechnen müssen, heißt es.

Umweltschützer sehen Signalwirkung

Anders schätzen dies die Umweltschützer der Aurelia Stiftung ein. Sie sprechen von einem "richtungsweisenden Urteil" und sehen die Imkerei gestärkt. So dürften Pflanzenschutzmittel auf dem Acker nur so eingesetzt werden, dass die geltenden Rückstandshöchstgehalte in Honig eingehalten werden. Deshalb weise der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg die Landwirte seit Jahren darauf hin, dass zur Vermeidung von Rückständen im Honig der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf blühende Pflanzen unterbleiben sollte, so die Aurelia Stiftung.

Bauern müssten Mehraufwand in Kauf nehmen

Dr. Georg Buchholz, Anwalt von Imker Sebastian Seusing, erklärt hierzu: "Das Gericht hat heute klargestellt, dass diejenigen, die Pestizide einsetzen, dafür sorgen müssen, dass dadurch kein Schaden entsteht. Imker und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Honigproduktion nicht durch den Einsatz von Pestiziden unmöglich gemacht wird. Das schreibt auch das Pflanzenschutzmittelrecht so vor. Es ist deshalb nur konsequent, dass Imker Schadensersatz einfordern können, wenn Pestizidrückstände die zulässigen Grenzwerte überschreiten."

Letztlich könne die Rückstandsfreiheit des Honigs nur gewahrt werden, wenn keine Pestizide auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. In der mündlichen Verhandlung habe das Gericht deutlich gemacht, dass die Landwirtschaft notfalls auch einen Mehraufwand in Kauf nehmen muss, um einen Totalschaden für Imker zu vermeiden, so der Anwalt.

Imkerfamilie hat aufgehört

Das Imkerpaar Sebastian und Camille Seusing hatte seine Bienenvölker seit Mai 2018 an einem Waldrand im Landkreis Barnim aufgestellt, erinnert die Stiftung. Der Pächter eines benachbarten Feldes, eine von niederländischen Investoren geführte Landwirtschaftsgesellschaft, bekämpfte Löwenzahn mit Glyphosat, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Diese Pollen nahmen die Bienen auf.

Laboranalysen des Honigs ergaben, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Imker Seusing musste tonnenweise Honig entsorgen, weil dieser nicht mehr verkehrs- und verzehrfähig war. Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden hat Seusing seinen Familienbetrieb mittlerweile aufgegeben, so die Aurelia Stiftung.

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