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Frankreich

Urteil: Monsanto hätte vor Risiken von Lasso warnen müssen

In Frankreich hat ein Landwirt nach etlichen Verfahren endgültig gegen Bayer-Monsanto gesiegt. Er hatte durch das Einatmen von Dämpfen des Mittels Lasso neurologische Schäden davongetragen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das höchste französische Berufungsgericht hat einem Landwirt abschließend recht gegeben, dass die Bayer-Tochter Monsanto in der Vergangenheit unzureichend über die Gefahren des Unkrautmittels Lasso gewarnt hatte.

Der heutige Biobauer konnte demnach darlegen, dass seine schweren neurologischen Schäden durch Dämpfe des Herbizids verursacht wurden, mit dem er früher seine Felder behandelte. Lasso ist in Frankreich inzwischen verboten, in Deutschland erhielt das Mittel nie eine Zulassung.

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Eine Berufung ist nicht mehr möglich. In einem weiteren Verfahren wird nun über die Höhe der Entschädigung entschieden, berichten Medien. Der Betroffene will mehr als 1 Mio. € Schadensersatz von dem Unternehmen erstreiten. Bereits 2012 und 2015 gaben französische Gerichte dem Mann recht, Monsanto legte jedoch stets Rechtsmittel ein. Im April 2019 verhandelte ein Berufungsgericht in Lyon nochmals über den Fall und gab dem Landwirt erneut recht. Bayer erhob Einspruch gegen die Entscheidung.

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