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Urteil über Nitratklage gegen Deutschland im Sommer erwartet

Die Bundesregierung rechnet bis zum Sommer 2018 mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie. Obwohl es sich auf die Vergangenheit bezieht, wird es Einfluss auf die weitere Regulierung des Düngerechtes haben. Die nächste Reform könnte 2021 anstehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung rechnet bis zum Sommer 2018 mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie. Obwohl es sich auf die Vergangenheit bezieht, wird es Einfluss auf die weitere Regulierung des Düngerechtes haben. Die nächste Reform könnte 2021 anstehen.


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Beim EuGH hängt noch immer die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Verletzung der Nitratrichtlinie an. Mit einem Urteil rechnet die Bundesregierung bis zum Sommer 2018, teilte sie in einer top agrar vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand des Vertragsverletzungsverfahrens mit. Das Urteil des EuGH wird feststellen, ob Deutschland bis zum 11. September 2014 die Nitratrichtlinie verletzt hat. Deshalb wird sich das Urteil nicht auf die im Jahr 2017 verabschiedete neue Düngeverordnung beziehen.


Dennoch könnte das Urteil eine weitere Verschärfung des Düngerechtes nach sich ziehen. Nach dem EuGH-Urteil wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere, über die 2017 novellierte Düngeverordnung hinausgehende Maßnahmen, notwendig sind, heißt es in der Antwort weiter. „Sollte hieraus ein konkreter Änderungsbedarf für die novellierte Düngeverordnung folgen, müssten die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren (Zwangsgeldverfahren) zu vermeiden“, schreibt die Bundesregierung.


Bundesregierung weist auf konsequente Einhaltung des neuen Düngerechtes hin


Eine Überprüfung der neuen Düngeverordnung von 2017 auf ihre Auswirkungen ist ohnehin vorgesehen. Der Abschluss der Evaluierung soll bereits im Jahr 2020 erfolgen, berichtet die Bundesregierung. Auch die seit Januar 2018 geltende neue Stoffstrombilanzverordnung muss bis zum 31. Dezember 2021 evaluiert werden. Dabei sollen vor allem die Erfahrungen mit der neuen Pflicht zur Stoffstrombilanz für große viehhaltende Betriebe betrachtet werden, bevor die Pflicht ab 2023 auf einen Großteil der Betriebe ausgedehnt wird.


Noch will sich die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Düngerechtes und der Stoffstrombilanzverordnung nicht weit aus dem Fenster wagen. Diese müssten sich erst noch zeigen, heißt es in dem Schreiben. Dennoch erwartet die Bundesregierung messbare Effekte: „Das neue Düngerecht wird, bei konsequenter Einhaltung durch die Betroffenen und Umsetzung durch die Länder, in erheblichem Maße dazu beitragen, dass sich in Intensivtierhaltungsgebieten der Zustand des Grundwassers schrittweise verbessert“, schreibt sie.


Mit der Anwendung der Stoffstrombilanzierung erwartet die Bundesregierung „deutliche Effizienzsteigerungen“ bei der Düngung, da diese die „Schwachstellen bei den Nährstoffflüssen im Betrieb“ aufdecke. Ob es künftig für die Erstellung der Bilanzen Erleichterungen für die Landwirte geben wird, sollen die Evaluierungen ermitteln.

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