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Berufungsverfahren

US-Berufungsgericht mildert Glyphosat-Urteil für Bayer

Das US-Berufungsgericht reduziert den Schadenersatz im „Johnson-Fall" um fast drei Viertel auf 20,5 Mio. Dollar. Der Schuldspruch wurde jedoch nicht – wie von Bayer gefordert – aufgehoben.

Lesezeit: 2 Minuten

Bayer hat das erste Berufungsverfahren in den USA um den angeblich krebserregenden Unkrautvernichter Glyphosat verloren. Knapp zwei Jahre sind seit dem ersten Urteil im US-Prozess für den Bayer-Konzern vergangen. Das US-Berufungsgericht senkte den Schadensersatz, den Bayer Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlten sollte, deutlich. Von den ursprünglich geforderten 289 Mio € muss der Konzern noch 20,5 Mio.Dollar (17,9 Mio €) zahlen.

Der Kläger habe „reichlich“ Belege dafür geliefert, dass seine Krebserkrankung durch Glyphosat und anderen Substanzen aus dem Produkt Roundup ausgelöst worden sei, heißt es in dem veröffentlichten Urteil des Berufungsberichts. Allerdings müsse die zu zahlende Summe reduziert werden, weil im kalifornischen Recht eine verkürzte Lebenserwartung nicht entsprechend geltend gemacht werden könne.

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Bayer: Schritt in die richtige Richtung

Der Pharmakonzern sprach in einer Stellungnahme von einem Schritt in die richtige Richtung. „Dennoch sind wir weiterhin der Meinung, dass sowohl das Jury-Urteil als auch die Schadenersatzzahlungen nicht mit den im Verfahren vorgebrachten Beweisen und der Rechtslage vereinbar sind.“ Man werde die rechtlichen Optionen prüfen bis hin zum Gang vor dem Obersten Gericht Kaliforniens. Das Unternehmen stehe weiterhin fest hinter der Sicherheit und dem Nutzen von Roundup.

Teilsieg liefert Bayer-Aktie nur bedingt Rückenwind

Analysten und Händler äußerten sich teils zurückhaltend und sehen grundlegende Probleme weiterhin als nicht beseitigt an. Am Dienstagvormittag klettern die Papiere von Bayer im XETRA-Handel zeitweise um 1,67 % auf 63,29 € nach oben, berichtet finanzen.net.

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