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Corteva, Bayer, BASF

US-Gericht entzieht Zulassung für Dicamba

Richter in San Francisco sind der Ansicht, dass die US-Umweltbehörde EPA das Mittel Dicamba nicht ausreichend auf Risiken geprüft hatte. Daher sei die Zulassung ungültig.

Lesezeit: 3 Minuten

In den USA hat ein Gericht die im Jahr 2018 erteilte Zulassung des Unkrautmittels Dicamba aufgehoben. Das berichtet DER AKTIONÄR unter Berufung auf dpa-AFX.

Die US-Umweltbehörde EPA habe die Risiken des Produkts falsch eingeschätzt, sollen die Richter in San Francisco begründet haben. Unter Abwägung der Fehler der EPA bei der Zulassung einerseits und der Folgen einer Aufhebung andererseits werde dem Mittel die Registrierung entzogen. Die Entscheidung soll neben dem auf Dicamba basierten Mittel XtendiMax von Bayer auch Engenia von BASF sowie FeXapan des US-Konzerns Corteva betreffen, heißt es.

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Bayer soll mit dem Urteil nicht einverstanden sein und prüfe die nächsten Schritte. Von BASF konnten die Journalisten zunächst keine Stellungnahme erhalten. Für Bayer gehe es laut einem Sprecher nun darum, die Konsequenzen für die Kunden in den USA in dieser Saison so gering wie möglich zu halten. Über finanzielle Auswirkungen lasse sich derzeit noch nichts sagen. Landwirte jedenfalls dürfen die Herbizide nicht länger verwenden, auch wenn sie womöglich bereits viel Geld für Saatgut ausgegeben haben, das dagegen resistent ist.

Erst im Februar 2020 hatte eine US-Jury Bayer und BASF in einem Rechtsstreit zu millionenschwerem Schadenersatz verurteilt. Insgesamt sollen die beiden Unternehmen einem Pfirsichbauern aus Missouri 265 Millionen US-Dollar zahlen. Er beschuldigt die Konzerne, dass er durch den Einsatz von Dicamba auf benachbarten Feldern Ernteverluste erlitten habe, da Teile des Unkrautvernichters auf seine Plantagen geweht worden sein sollen. Sowohl Bayer als auch BASF kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an.

AbL: Hersteller müssen Verantwortung übernehmen

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt das Urteil: „Das ist ein bahnbrechendes Urteil im Streit um Dicamba in den USA. Obwohl die Umweltbehörde wuss­te, dass auch neuere Dicamba-Mittel flüchtig sind, so dass sich das Herbizid in gewissen Wetter­lagen weit verbreiten und andere Nutzpflanzen und Naturräume erheblich schädigen kann, hat sie 2018 die Dicamba-Zulassung unter bestimmten Auflagen verlängert", so Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL.

Sie fordert Bayer auf, den Verkauf ihrer Dicamba-resistenten Soja- und Baumwoll-Pflanzen in den USA umgehend zu stoppen und betroffene Farmer zu entschädigen, die bereits Dicamba-resistentes Saatgut für dieses Jahr erwor­ben haben.

"Den beteiligten Firmen Bayer, BASF und Corteva Agriscience ist die Dicamba-Pro­blematik seit lan­gem bekannt. Sie können sich nicht rausreden, sondern müssen jetzt Fairness zeigen und Ver­ant­­­wortung übernehmen. Zudem sind auch die Farmer, deren Ernte durch Dicamba geschädigt wurde und die Bayer deshalb verklagt haben, rasch zu entschädigen", so Volling.

Laut Bayer seien es 170 Klagen. Die drei Konzerne müssten das Antragsv­er­fah­ren auf Verlängerung der Dicamba-Zulassung in den USA ab 2021 umgehend zurückziehen“.

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