Eine Jury des Bundesbezirksgerichts in San Francisco hat entschieden, dass Monsanto für Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat haftbar ist. Der Bayer-Konzern muss dem Kläger Edwin Hardeman einen Schadensersatz in Gesamthöhe von 80,3 Millionen Dollar zahlen, berichtete die dpa. Der 70 Jahre alte Rentner hatte das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup über viele Jahre hinweg eingesetzt.
In der vergangenen Woche war die Jury im ersten Prozessteil bereits einstimmig zu dem Schluss gekommen, dass Roundup als wesentlicher Faktor für die Lymphdrüsenkrebserkrankung Hardemans einzustufen sei (top agrar berichtete). In der zweiten Runde des Verfahrens ging es um die Haftungsfrage und darum, wie viel Entschädigung dem Kläger zusteht.
Bayer: Das Urteil hat keinen Einfluss auf zukünftige Fälle
Bayer zeigte sich enttäuscht und will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Nach Einschätzungen von Bayer ändere das Urteil nichts am Gewicht von über vier Jahrzehnten umfangreicher wissenschaftlicher Arbeit und den Schlussfolgerungen von Regulierungsbehörden weltweit, welche die Sicherheit die glyphosatbasierten Herbizide und die Schlussfolgerung stützen, dass diese nicht krebserregend sind. „Das Urteil in diesem Verfahren hat keinen Einfluss auf zukünftige Fälle – jedes zukünftige Verfahren ist gesondert zu betrachten auf der Basis der jeweiligen Umstände und rechtlichen Bedingungen. Bayer wird gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.“, heißt es in der Pressemitteilung von Bayer. Die Geschworenen hätten in diesem Fall mehr als vier Tage lang beraten. Dies deutet darauf hin, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher Auffassung über die wissenschaftliche Beweislage waren, spekuliert der Konzern.