Saatgut
Verbände fordern längere Anbaupausen nach gentechnischen Verunreinigungen
2018 wurde Raps mit der transgenen Varietät GT73 ausgesät. Raps hat laut AbL aber ein „enormes Auskreuzungspotential“, weshalb auf den betreffenden Arealen die nächsten zehn bis 15 Jahre kein Raps angebaut werden dürfe; zudem müsse durchwachsender Raps sehr sorgfältig vor der Blüte entfernt werden. Nur so bestehe eine Chance, weitere Verunreinigungen zu verhindern
Eine Verschärfung der Vorsichtsmaßnahmen nach dem Anbau von Saatgut mit gentechnischen Verunreinigungen haben die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), das Gen-ethische Netzwerk (GeN) und die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) gefordert.
„Jeder Bauer und auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiß, dass Rapssaatgut mindestens 20 Jahre keimfähig im Boden überdauern kann“, erklärte die Gentechnik-Referentin der AbL, Annemarie Volling. Die aktuell von den Bundesländern angeordneten Anbaupausen bis 2019 oder 2020 seien deshalb „völlig unzureichend“.
Volling bezieht sich dabei auf Rapssaatgut, das mit Verunreinigungen durch die transgene Varietät GT73 im vergangenen Jahr in mehreren Bundesländern ausgesät worden war. Nach dem Umbruch der betroffenen Flächen waren von den Behörden Anbauverbote für Raps verhängt worden, die spätestens 2020 auslaufen. Laut der AbL-Referentin hat Raps ein „enormes Auskreuzungspotential“, weshalb auf den betreffenden Arealen die nächsten zehn bis 15 Jahre kein Raps angebaut werden dürfe; zudem müsse durchwachsender Raps sehr sorgfältig vor der Blüte entfernt werden. Nur so bestehe eine Chance, weitere Gentechnik-Verunreinigungen zu verhindern, so Volling. Ihrer Ansicht nach bestätigt der Vorfall einmal mehr, dass „die Gentechnik-Konzerne nichts im Griff haben“.
IG Saatgut-Referentin Stefanie Hundsdorfer sieht auch bei den Bundesländern Verbesserungsbedarf. Bei Kulturarten, die einem hohen Verunreinigungsrisiko ausgesetzt seien, genüge die derzeitige stichprobenartige Beprobung der Saatgutpartien nicht. Bei Raps müssten alle Chargen lückenlos auf Anteile von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) überprüft werden. Judith Düesberg vom GeN forderte, die Vorgänge bei der Verunreinigung mit GT73 lückenlos aufzuklären, um künftige Vorkommnisse dieser Art zu verhindern. Zudem müsse das Saatgutmonitoring in Zukunft rechtzeitig stattfinden, um eine Aussaat kontaminierter Partien zu verhindern.
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von Christian Bothe
GVO
Das ist natürlich ganz wichtig, um das Überleben der Menschheit zu sichern...In 15 oder 20 Jahren wird keiner mehr die "GVO Freiheit" definieren können.
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von Wilhelm Grimm
Todessrafe
ist doch 15 Jahre. Da können wir aber froh sein, dass nicht 2* Todesstrafe gefordert wird.
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