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GAP-Reform

Verbände fordern Bonus von 90 €/ha für Grünland zur Agrarreform

In einem weiteren Anlauf drängt ein Bündnis um den Bauernverband auf eine zusätzliche Förderung von Grünland und Weide in der GAP. Vorgeschlagen wird ein Grünland-Klima-Bonus von 90 €/ha und Jahr.

Lesezeit: 4 Minuten

In einem gemeinsamen Positionspapier erneuern der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Rind und Schwein (BRS), die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) ihre Forderung nach Verbesserungen für eine hinreichende Stärkung der Weidetierhaltung und der Grünlandwirtschaft im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023.

„Das politische Ziel, Weidetierhalter und Grünlandbetriebe im Zuge der GAP-Reform ab 2023 mit wirtschaftlichen Perspektiven wirksam zu fördern, muss besser eingelöst werden“, sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken am Montag. Dazu müsse in der Umsetzung der laufenden GAP-Reform noch nachgearbeitet werden. „Wir sind uns einig, dass Bund und Länder die Grünlandbewirtschaftung in den Eco Schemes stärker anerkennen und vor allem attraktiv honorieren müssen“, sagte Krüsken. Zudem müsse eine Verdrängung bewährter Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule durch neue Eco Schemes (Öko-Regelungen) vermieden werden.

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Das Bündnis formuliert jetzt folgende Kernanliegen für die GAP:

  • „Grünland-Klima-Bonus“ in die Eco Schemes: Grünlandbewirtschaftung ist ein Alleinstellungsmerkmal und verdient eine Honorierung im Sinne des Klima- und Umweltschutzes. Denn ein Hektar Grünland bindet 39 Tonnen Kohlenstoff (bzw. 143 Tonnen CO2-Äquivalent) zusätzlich im Vergleich zu Ackerland. Vorgeschlagen wird ein „Grünland-Klima-Bonus“ von ca. 90 Euro/ha p. a.
  • Weidetierhaltungsprogramme für alle Tierarten: Eine allgemeine Öffnung von Förderprogrammen zur Weidetierhaltung („Sommerweidehaltung“) für alle Tierarten, also einschließlich Schafen, Ziegen und Mutterkühen.
  • Tierprämie bürokratiearm: Praxisorientierte Ausgestaltung der Prämiengewährung, insbesondere einfacher und reibungsloser Datenabgleich mit anderen Datenquellen.

Bundestag verpasst Einigung auf Grünland Maßnahmen

Der Bundestag hatte vergangene Woche die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland beschlossen. Darin hatten sich Union und SPD nicht auf weitere Fördermöglichkeiten für Grünlandbetriebe einigen können. Am Regierungsentwurf veränderten sie lediglich, dass die Öko-Regelung (Eco-Schemes) zur Förderung von Agroforstwirtschaft nicht nur wie bisher geplant Ackerland, sondern auch Dauergrünland umfassen soll.

Grünland-Bonus versus Weidetierprämie für Milchvieh

Um Milchviehbetrieben mit hohem Grünlandanteil mehr Möglichkeiten zu geben, an den freiwilligen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) teilzunehmen und ihre Prämien aufzustocken, hatte der Bauernverband eine pauschalen Grünland-Klima-Bonus gefordert. Ein Bündnis aus Agrar- und Umweltverbänden hingegen hatte stattdesse eine Weideprämie für Milchvieh als Öko-Regelung in der 1. Säule gefordert. Sie lehnen den pauschalen Grünland-Bonus ab, weil dieser auch eine intensive Schnittnutzug und eine damit einhergehende Artenarmut von Intensivgrünland fördern würde. Dem Vernehmen nach hat sich die SPD vor allem für eine Weideprämie eingesetzt, wohingegen die Union den Grünland-Klima-Bonus unterstützt hat. Im Endeffekt gab es keine Einigung und keine weitere Regelung fürs Grünland im Gesetz.

Kommende Regierung kann noch Öko-Regelungen hinzufügen

In Regierungskreisen geht man nun davon aus, dass die Öko-Regelungen noch einmal zum Thema in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl werden. Denn noch muss die Bundesregierung die Verordnung, die die konkrete Ausgestaltung der Öko-Regelungen und die Prämienhöhe je Maßnahme regeln soll, erst erstellen. Zudem steht in den GAP-Gesetzen drin, dass die Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt im Einvernehmen noch weitere Öko-Regelungen hinzuziehen können.

Mit den Öko-Regelungen in der 1. Säule der GAP sollen die Betriebe künftig weitere Agrarzahlungen dazu erwerben können. Möglich ist das bisher über die Teilnahme an folgenden Maßnahmen:

  • Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente über 3% der Fläche hinaus
  • Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland und in Dauerkulturen sowie Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland
  • Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens 5 Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10% der Fläche
  • Beibehaltung von Agroforstsystemen auf Ackerland und Dauergrünland
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs
  • Dauergrünland Extensivierung mit min. 4 regionalen Kennarten
  • vollständiger Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Ausgleich für besondere Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten

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