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Agrarministerkonferenz

Verbändeplattform fordert neue Honorierung von Agrarumweltleistungen

Die EU-Kommission verlangt, dass die Mitgliedsländer künftig „Ökoregelungen“ anbieten müssen. 20 Naturschutzverbände haben nun anlässlich der Agrarministerkonferenz ihre Vorschläge mitgeteilt. Lesen Sie hier, welche Pflichten sich die Naturschützer vorstellen...

Lesezeit: 3 Minuten

Ein breites Bündnis von Verbänden aus dem Umwelt- und Naturschutz, der Landwirtschaft und dem Tierschutz hat eine verpflichtende Einführung der Eco-Schemes in allen EU-Mitgliedstaaten angemahnt. Die Verbändeplattform richtete sich mit ihren Vorschlägen an die Agrarministerkonferenz (AMK) von Bund und Ländern, die diese Woche in Landau stattfindet. Zudem fordert das Bündnis die Bundesregierung auf, sich für einen Mindestanteil am Budget der Direktzahlungen von 30 % mit jährlichen Steigerungen einzusetzen.

Die Vorschläge der Verbände beziehen sich auf die neuen „Ökoregelungen“, die nach dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Zukunft in allen Mitgliedstaaten angeboten werden müssen. Als geeignete Maßnahmen sieht die Verbändeplattform eine extensive Grünland- und Ackernutzung unter Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung an. Ferner werden der Anbau von Leguminosen ohne chemischen Pflanzenschutz und Düngung, eine extensive Weidehaltung, die Anlage von Brachen beziehungsweise Blüh- und Nützlingsstreifen sowie Lichtäcker und die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen genannt.

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Honorierungswürdig sind aus Sicht der 20 Verbände darüber hinaus ein hoher Anteil an Landschaftselementen, an Dauergrünland unter Beweidung und eine hohe Kulturartenvielfalt im Betrieb. Dies sieht die Plattform jedoch nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu „ambitionierten Grundanforderungen“ der erweiterten Konditionalität, die ein „flächendeckendes Mindestniveau oberhalb der gesetzlichen Vorgaben“ sichern müsse.

Für die fördertechnische Umsetzung eignen würde sich laut der Plattform die einzelflächenbezogene Förderung ähnlich wie bei den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, eine Paketlösung durch eine Bündelung von Maßnahmen je Betrieb oder betriebliche Bewertungsverfahren mit einem Punktesystem.

Positiver einkommenswirksamer Anreiz

Zusätzlich zu flächenbezogenen Maßnahmen hält es die Verbändeplattform, die vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der EuroNatur-Stiftung koordiniert wird, für notwendig, solche zum Umbau der Tierhaltung wie Stroheinstreu, Auslauf oder ein deutlich erhöhtes Platzangebot im Rahmen der Eco-Schemes förderfähig zu machen. Das müsse in den Verhandlungen auf EU-Ebene möglich gemacht werden, so die 20 Verbände.

Aus ihrer Sicht sollte generell die Honorierung der Leistungen für die Betriebe einen positiv einkommenswirksamen Anreiz bieten. Nicht geeignete Maßnahmen für Ökoregelungen sind nach Auffassung der Organisationen eine minimale Bodenbearbeitung, der Anbau von Biomassepflanzen, die Ausgleichszulage und die Förderung benachteiligter Gebiete, wenn sie nicht ökologisch qualifiziert werden, sowie die Präzisionslandwirtschaft, da keine Technik, sondern belegbare positive Ergebnisse für Umwelt und Klima gefördert werden sollten.

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