Verbraucherkonferenz hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kürzlich 20 Bürger geladen. Thema: Umgang mit neuen Molekularen Züchtungstechniken. Kernforderungen der Teilnehmer sind demnach:
- Beibehaltung des Vorsorgeprinzips,
- Sicherung der Wahlfreiheit der Verbraucher,
- Informationsfreiheit und Transparenz,
- Vorrang sozialer Aspekte vor wirtschaftlichen Interessen, Reform des Patentrechts mit dem Ziel, Patente auf Lebewesen zu verbieten,
- Haftungsregelung für unerwartete Schäden durch den Hersteller
- Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln.
Genome Editing-Methoden differenziert betrachten
In ihrem gemeinsamen Verbrauchervotum betonen die Teilnehmer, dass jeder Einsatz neuartiger Technologien von einem grundlegenden gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit begleitet werden müsse. Die Genome Editing-Technik berge das Potential, bei einer großen Bandbreite von Themen wie Nachhaltigkeit, Gesundheit, Klima, Artenvielfalt sowie Tierwohl Verbesserungen zu erreichen. Dazu bedürfe es einer Einbettung in verantwortungsvolle Forschung zu Chancen, Risiken und Auswirkungen sowie strenger Regeln seitens des Gesetzgebers.
Die repräsentativ zusammengestellte Gruppe plädiert dafür, Genome Editing-Methoden differenziert zu betrachten und eine Bewertung anhand des Produkts vorzunehmen: „Das Produkt ist auf Risiken zu überprüfen, statt das Verfahren als solches zu beurteilen.“ Geklärt werden müsse, ob das Endprodukt von Genome Editing-Technik „wirklich unter das Gentechnikgesetz fällt“.
Hensel: Neue Debatte notwendig
BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel bezeichnete die Vorlage des Verbrauchervotums als „großen Erfolg“. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse seien eine wichtige Grundlage für notwendige Debatten, die heute und in Zukunft geführt werden müssten.
Hensel verwies zugleich auf eine verbreitete Unkenntnis über die neuen Techniken. Nur 13 % der über 14-Jährigen hätten laut einer BfR-Umfrage bislang etwas über Genome Editing gehört. „Es herrscht ein eklatanter Informationsmangel gegenüber einer gesellschaftlich hochrelevanten Technologie, der mit dieser Konferenz angegangen worden ist“, betonte der BfR-Präsident.
Aeikens: Keine Abstriche machen
Für einen transparenten Umgang mit den Neuen Molekularbiologischen Züchtungstechniken warb der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens. „Transparenz schafft Vertrauen“, sagte Aeikens bei der Veranstaltung des BfR zum Thema „Genome Editing im Bereich Gesundheit und menschliche Ernährung“. Unerlässlich sei eine ergebnisoffene Diskussion auf der Grundlage wissenschaftsbasierter Fakten.
Aeikens listete eine Reihe von offenen Fragen auf, die im Zusammenhang mit den neuen Techniken geklärt werden müssten. Dazu zählten der Beitrag zu einer nachhaltigen Agrarproduktion und deren notwendige Anpassung an den Klimawandel sowie mögliche Auswirkungen auf eine gesunde Ernährung. Wichtig seien ferner die gegenwärtige gesellschaftliche Akzeptanz der neuen Verfahren und nicht zuletzt die Einbettung in rechtliche Rahmenbedingungen einschließlich einer Auseinandersetzung darüber, ob das bestehende 20 Jahre alte EU-Gentechnikrecht für Genome Editing-Methoden noch zeitgemäß ist.
Aeikens: „Passt das rund 20 Jahre alte europäische Gentechnikrecht noch zu den rasanten technologischen Entwicklungen unserer Zeit?“ Der Staatssekretär ließ keinen Zweifel daran, dass es für eine mögliche praktische Anwendung der Neuen Züchtungstechniken keine Abstriche an geltenden Anforderungen im Bereich der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung geben dürfe. Daher müsse dem bestehenden hohen Verbraucher- und Umweltschutzniveau ebenso Rechnung getragen werden wie dem Vorsorgeprinzip und den Anforderungen der Rückverfolgbarkeit der Produkte, die mit Hilfe der neuen Techniken hergestellt wurden.