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topplus Brüssel/Berlin

Verschärfung des Düngerechts reicht der EU-Kommission nicht!

Schlechte Nachricht zum Wochenbeginn: Die EU lehnt die deutschen Vorschläge zur Verschärfung des Düngerechts ab. Diese gingen immer noch nicht weit genug.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Europäische Kommission bleibt hinsichtlich der geforderten Verschärfung der Düngeverordnung bei ihrer harten Haltung. Wie am vergangenen Freitag aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, reichen der Generaldirektion Umwelt die im Referentenentwurf zur Novelle der Düngeverordnung vorgesehenen strengeren Regulierungen nicht aus.

Etwaige Erleichterungen etwa bei der Düngung unter Bedarf in Roten Gebieten oder beim Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten, wie sie von landwirtschaftlichen Verbänden und Organisationen seit Wochen gefordert werden, rücken damit erst recht in weite Ferne.

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Dem Vernehmen nach beziehen sich die aktuellen Brüsseler Einwände im Wesentlichen auf drei Bereiche. So hätten die Länder versäumt, nitratbelastete Gebiete in den Fällen auszuweisen, in denen sich rote Messstellen innerhalb von unbelasteten Grundwasserkörpern befinden würden.

Ferner hätten mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz lediglich drei Länder Gebiete mit hoher Phosphatbelastung kenntlich gemacht. Schließlich gehen der Kommission die im Referentenentwurf vorgesehenen strengeren Regelungen zur Düngung auf gefrorenen Böden nicht weit genug.

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Prof. Hoff: „Bund trägt Verantwortung“

Verärgert reagierte der Thüringer Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: „Seit mehr als zehn Jahren wird Deutschland den Anforderungen des EU-Rechts im Bereich der Düngung nicht gerecht. Trotz Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung nicht ausreichend reagiert. Jetzt soll in aller Eile bis Mitte 2020 eine EU-rechtskonforme Dünge-Verordnung mit erheblichen Verschärfungen der Regelungen verabschiedet werden.“

Laut Hoff hat die Bundesregierung diese für die Bauern extrem schwierige Situation im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Kosten, Arbeitsabläufe und Planungsunsicherheit durch ihre langjährige Verzögerungshaltung verursacht. Jetzt setze sie die Länder unter Druck und die Agrarbetriebe zahlten die Rechnung, kritisiert er.

Nach den vorgesehenen Regelungen sollen die Länder die erst im letzten Jahr abgegrenzten Flächen mit Nitrat belasteten Grundwasser neu ausweisen. Dabei fordern die Verbände mehr Transparenz, die unverzichtbar für die Akzeptanz neuer Regeln ist. „Die enge Abstimmung zwischen dem Land und den landwirtschaftlichen Betrieben, Transparenz bei den Messergebnissen, Konzentration auf die unmittelbar der Landwirtschaft zuzurechnenden Bodenbelastungen sowie Unterstützung bei notwendigen Umstellungen in den Betrieben wird unser Handeln bestimmen“, betont Minister Hoff.

Der Präsident des Thüringer Bauernverbandes, Klaus Wagner fordert: „Der Gewässerschutz muss gezielter und präziser dort ansetzen, wo tatsächlich Probleme zu verzeichnen sind. Die Bundesregierung darf keine pauschalen Restriktionen veranlassen, sondern muss auf länder- und standortspezifische Gegebenheiten Rücksicht nehmen."

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DBV fordert grundsätzliche Korrekturen an der Düngeverordnung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat unterdessen seine Forderungen nach grundsätzlichen Korrekturen an der vorgesehenen Novelle der Düngeverordnung bekräftigt. In einer am Rande der Internationalen Grünen Woche (IGW) gefassten Erklärung verlangt das DBV-Präsidium neben einer Neujustierung der Roten Gebiete und einem konzertierten Messstellen-Überprüfungsprogramm von Bund und Ländern die Verankerung von Alternativen und Ausnahmemöglichkeiten für die geplante pauschale Deckelung der Düngung in Höhe von 80 % des Nährstoffbedarfs sowie ein Verzicht auf das geplante Verbot der Andüngung von Zwischenfrüchten.

Anstatt der geforderten Begrenzung der Düngung unterhalb des Pflanzenbedarfs fordert der Bauernverband eine verpflichtende Umsetzung von kooperativen Gewässerschutzmaßnahmen. Eine Ausnahme für das Grünland von der Deckelung der Düngung müsse generell gelten und nicht nur als Länderoption. Seine Absage an ein generelles Düngeverbot von Zwischenfrüchten begründet das Präsidium als kontraproduktiv für den Grundwasserschutz.

Nicht im Eilverfahren durchwinken

Zwar müsse es das Ziel sein, Strafzahlungen aus Brüssel abzuwenden und die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und der Europäischen Union zu beenden, räumt das DBV-Präsidium ein. Gleichzeitig müsse jedoch vermieden werden, „dass das Düngerecht ohne qualifizierte Folgenabschätzung im Eilverfahren durchgewinkt und die fachlichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Düngung und eines präzisen Gewässerschutzes dem politischen Druck geopfert werden“, heißt es in der Erklärung.

Für unerlässlich hält das Präsidium angemessene Übergangsfristen für anstehende Verschärfungen sowie eine wirksame Förderung. Schließlich müssten Vorschläge wie vier verschiedene Hangneigungskulissen am Gewässerrand mit jeweils unterschiedlichen Vorgaben deutlich vereinfacht werden.

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