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"Verständnis der Wasserwirtschaft für die Bauernproteste schwindet"

Die rheinland-pfälzische Wasserwirtschaft sorgt sich um den Schutz des Grundwassers und äußert kein Verständnis für die Weigerungshaltung der Bauern. Die sind verärgert über die Behauptungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit Unverständnis haben die rheinland-pfälzischen Wasserversorger auf die jüngsten Bauernproteste gegen eine verschärfung der Düngeverordnung reagiert. Sie sehen sich in einer Pressemitteilung als "Leidtragende der Verschmutzung des Grundwassers durch die Landwirtschaft". Laut dem Verband LDEW Hessen/rheinland-Pfalz schwinde bei ihnen das Verständnis für die Protestaktionen zunehmend.

„Wir sprechen bei den aktuellen Anpassungen der Düngeverordnung über die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, die 1991 in Kraft getreten ist. Seit fast 30 Jahren haben die deutsche Landwirtschaft und Politik die Umsetzung geltenden Rechts versäumt“, erläutert der wasserpolitische Sprecher des Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. (LDEW) in Rheinland-Pfalz, Ronald Roepke, die historischen Zusammenhänge der heutigen Situation.

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Der Geschätsführer des LDEW, Horst Meierhofer, ergänzt: „Enttäuscht müssen wir feststellen, dass auch jetzt wieder protestiert und die Rolle der Landwirtschaft als Hauptverursacher von Nitrateinträgen in die Gewässer entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin negiert wird. Da fehlen mir langsam die Worte und zunehmend das Verständnis.“

Um die Gewässer als wichtigste Lebensgrundlage langfristig zu sichern, sind ihrer Meinung nach deutlich mehr Anstrengungen seitens der Landwirtschaft erforderlich. Selbst der jetzt vorgelegte Entwurf der Düngeverordnung, gegen den sich die Proteste der Landwirte richten, reiche nicht aus, um Grundwasserkörper davor zu schützen, aufgrund der Verunreinigungen dauerhaft nicht mehr zur Gewinnung unseres Trinkwassers, das Lebensmittels Nr. 1 zur Verfügung zu stehen, so der LDEW.

Roepke signalisiert dennoch Gesprächsbereitschaft: „Wir sind gerne bereit gemeinsam mit der Landwirtschaft über konstruktive Lösungsansätze und verträgliche Anpassungsprozesse zu sprechen. Das setzt aber auch voraus, dass die Landwirtschaft ihre eigene Verantwortung anerkennt und zu einer Verbesserung der Situation beitragen möchte.“

Schmal weist Kritik entschieden zurück

„Der Schutz von Boden, Luft und Wasser hat in der Landwirtschaft einen hohen Stellenwert, schließlich handelt es sich hierbei um unsere Produktions- und Lebensgrundlagen.“ Mit diesen Worten weist der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, die Kritik des Landesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft entschieden zurück.

Diese generelle Kritik an den Landwirten gehe zu weit. Schließlich erfüllten 82 % der Messstellen in Deutschland die strengen Trinkwasserqualitätskriterien.

Die bundesweiten Proteste der Landwirte gegen die geplante weitere Verschärfung der Düngeverordnung seien sehr wohl gerechtfertigt. „Es ist fraglich, ob die vorgesehenen Maßnahmen zielgerichtet sind und überhaupt den gewünschten Nutzen für den Gewässerschutz bringen. Die in den sogenannten roten Gebieten vorgeschriebene pauschale Reduzierung der Stickstoffdüngung um 20 % unter dem Pflanzenbedarf ist fachlich nicht zu begründen. Die vom Handel und von Verbrauchern gewünschten Qualitäten sind so nicht zu erzielen“, so Präsident Schmal.

Deshalb müssten die roten Gebiete, die in Hessen etwa ein Viertel der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche ausmachen, deutlich verringert werden. Dazu sei eine Binnendifferenzierung notwendig.

Das den roten Gebieten beziehungsweise Grundwasserkörpern zugrunde liegende Messstellennetz müsse unbedingt auf den Prüfstand. Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten gebe es in Deutschland Defizite in Bezug auf die Dichte und Repräsentativität des Messnetzes. Dagegen seien die Auswirkungen für die Landwirtschaft durch die starken Einschränkungen bei der Stickstoffdüngung gravierend. Deshalb sei eine Überprüfung und Neubewertung des Messnetzes dringend geboten.

„Wir haben immer betont, dort, wo es landwirtschaftsbedingte Nitratgrenzwert-überschreitungen in Gewässern gibt, muss gegengesteuert werden. Das muss aber in Kooperation mit der Landwirtschaft und den Wasserversorgungsunternehmen erfolgen. Diese Kooperationen haben sich bewährt. Es gibt dafür landesweit viele gute Beispiele“, hebt Schmal hervor.

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