Ab sofort können im Obstbau unter bestimmten Voraussetzungen vertikale Netze in Kombination mit verlustmindernden Pflanzenschutz-Geräten im Rahmen der Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushalts genutzt werden. Das teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Berufung auf das Verzeichnis verlustmindernder Geräte des JKI mit.
Jedes Gerät muss nach guter fachlicher Praxis und unter Berücksichtigung der Angaben der Gebrauchsanleitung und der Verwendungsbestimmungen in genanntem Verzeichnis eingesetzt werden.
Spritz- und Sprühgeräte, die im Obstbau eingesetzt werden und für diesen Verwendungsbereich in die Abdriftminderungsklassen 50 %, 75 % oder 90 % des Verzeichnisses eingetragen sind, gelten als eingetragen in die nächsthöhere Abdriftminderungsklasse und können dann entsprechend den Anwendungsbestimmungen der anzuwendenden Pflanzenschutzmittel für die jeweils nächsthöhere Klasse (75 %, 90 % oder 95 %) verwendet werden, wenn
die Obstanlage mit einem über dem Bestand geschlossenen Hagelschutznetz versehen ist, und
- zwischen den Längsseiten der Obstanlage und dem zu schützenden Objekt (Oberflächengewässer, Saumbiotop) ein geschlossenes vertikales Netz mit einer Maschenweite von maximal 0,27 x 0,77 cm angebracht und mit dem Hagelschutznetz verbunden ist.