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Verwaltungsgericht Trier erklärt Klage gegen Düngeverordnung für unzulässig

Aus formalen Gründen haben die Richter in Trier die Klage eines Landwirts gegen die Düngeverordnung abgewiesen. Der Bauernverband zeigt sich tief enttäuscht.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Verwaltungsgericht Trier hat die vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau unterstützte Klage eines Landwirtes aus der Vulkaneifel gegen Restriktionen der Landes-Düngeverordnung als unzulässig abgewiesen.

Der Landwirt, dessen Flächen fast vollständig in „roten Gebieten“ liegen, berief sich u.a. auf die Rechtswidrigkeit der aktuellen Ausweisung.

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Die Abweisung begründete das Gericht damit, dass noch keine Zulässigkeitsvoraussetzungen wie etwa ein konkret belastender Bescheid oder eine Beanstandung mit Sanktionsandrohung gegen den Landwirt durch zuständige Behörden erfolgt sei.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, zeigte sich sehr enttäuscht: „Aus unserer Sicht ist die Abweisung der Klage aus rein formalen Gründen nicht nachvollziehbar. Denn inhaltlich sind wir nach wie vor überzeugt, dass die Ausweisung der roten Gebiete durch die Landesregierung auf falscher rechtlicher Grundlage stattfand. Wir erwarten daher, dass neben einer verursachergerechte Binnendifferenzierung künftig keine benachteiligenden Maßnahmen gegen Landwirte ergriffen werden, die sich auf falsche Grundlagen berufen.“

Gegen die Entscheidung kann wegen grundsätzlicher Bedeutung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingebracht werden.

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