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topplus Anhörung Insektenschutzpaket

Was ändert der Bundestag noch beim Insektenschutz?

Die Bundestagsabgeordneten ringen um Änderungen im Insektenschutzpaket. Sachverständige empfehlen mehr Ausnahmen vom Biotopschutz und eine Ausweitung der Regelungen gegen die Lichtverschmutzung.

Lesezeit: 3 Minuten

Welche Änderungen sind am Insektenschutzpaket vom Bundestag noch zu erwarten? Rein rechtlich können die Abgeordneten nur Einfluss auf die von der Bundesregierung im Bundesnaturschutzgesetz geplanten Maßnahmen nehmen. Für die Landwirtschaft maßgeblich sind darin die Unterschutzstellung von Streuobstwiesen und artenreichem Grünland als Biotop. Die viel diskutierten Einschränkungen für den Pflanzenschutz in Schutzgebieten und die Gewässerrandstreifen aus dem Insektenschutzpaket stehen hingegen bei den Ländern im Bundesrat zur Abstimmung.

Genauere Definition von artenreichem Grünland

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Folgt man den Empfehlungen von Sachverständigen, werden sich die Bundestagsabgeordneten beim Biotopschutz die Ausnahmen und Definitionen für Streuobstwiesen und artenreiches Grünland noch einmal ansehen. „Die Definition artenreiches Grünland ist zu unbestimmt“, kritisierte der Fachbereichsleiter Umwelt des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Steffen Pingen, am Montag in der Anhörung zum Insektenschutz im Umweltausschuss des Bundestages. Zudem warnte Pingen vor einem „Wertverlust“ der Grünland- und Obstflächen, die unter Biotopschutz fallen sollen.

Ausnahmen für bestimmtes Streuobst vom Biotopschutz

Ausnahmen für gewisse Streuobstbestände vor dem gesetzlichen Schutz forderte auch der Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL), Dr. Jürgen Metzner in der Anhörung. Die Landschaftspflege sei bei nutzungsabhängigen Biotopen, wie etwa Streuobstwiesen und artenreichem Grünland auf die Landwirte angewiesen, sagte er. Es müsse gerade bei diesen Nutzungsarten verhindert werden, dass Flächen, die nicht attraktiv sind, aus der Nutzung fallen. Metzner plädierte für Ausnahmen vom Biotopschutz gerade beim Streuobst. So sollten zumindest Kirschen aus dem Biotopschutz mit dem damit verbundenen Insektizid-Verbot fallen. Andernfalls verhindere dort die Kirschfruchtfliege den Tafelobstbau, argumentierte Metzner. „Hier muss eine Behandlung erfolgen, sonst fallen ganze Kirschlandschaften aus der Nutzung“, sagte Metzner.

Ausweitung der Regeln gegen Lichtverschmutzung auf mehr Gebiete

Während es in der Anhörung unter den Sachverständigen unterschiedliche Ansichten zur Anwendung von Ordnungsrecht mit Pflanzenschutzverboten für die Landwirtschaft gab, waren sich die Sachverständigen bei der Notwendigkeit für mehr Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung weitestgehend einig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht in Naturschutzgebieten ein Verbot für Straßenbeleuchtungen und für leuchtende Werbeanlagen sowie die Beschränkung von Skybeamern und Insektenfallen durch künstliches Licht vor. Die Umweltrechtlerin von der Universität Münster, Prof. Dr. Sabine Schlacke, schlug vor, die Regeln gegen Lichtverschmutzung auf weitere Gebiete wie Biosphärenreservate auszudehnen. Auch der Landschaftspflegeverband und der Bauernverband forderten einen konsequenteres Eingreifen gegen Lichtverschmutzung.

Vorrang für Länder-Initiativen beim Eingriff in den Pflanzenschutz

Kontrovers diskutiert wurde in der Anhörung, wie die Länderöffnungsklauseln bei den Pflanzenschutzauflagen in Schutzgebieten, über die der Bundesrat in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung noch abstimmen muss, ausgestaltet werden sollen. DBV-Fachgebietsleiter Pingen forderte für alle Pflanzenschutzeinschränkungen und die geplanten Gewässerrandstreifen eine gesetzlich verankerte Priorisierung von Länderinitiativen. Danach sollten die neuen Regelungen aus der Pflanzenschutzanwendungsverordnung nur in den Ländern gelten, die keine kooperativen Naturschutz- und Gewässerschutzmaßnahmen geregelt haben. Dadurch sollen laut Pingen die Regeln des Niedersächsischen Wegs oder die bereits gesetzlich geregelten Naturschutzvereinbarungen in Baden-Württemberg und Bayern Vorrang vor Bundesrecht behalten. Damit soll dann auch die Förderfähigkeit der Maßnahmen erhalten bleiben.

Entscheidungen im Mai zu erwarten

Der Bundestag soll noch im Laufe des Mai die neuen Maßnahmen im Bundesnaturschutzgesetz aus dem Insektenschutzpaket beschließen. Im Bundesrat stehen die Pflanzenschutzeinschränkungen in Schutzgebieten und das Glyphosat-Aus aus der Pflanzenschutzanwendungsverordnung aus dem Insektenschutzpaket Ende Mai zur Entscheidung.

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