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Was folgt auf die Steuersenkung von Dürreversicherungen?

Die Steuersenkung für Dürreversicherungen hat den Bundestag passiert. Bayern will nun die „Bauernmilliarde“ für eine Förderung von Mehrgefahrenversicherungen nutzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag der Senkung der Versicherungsteuer für Dürreversicherungen abschließend zugestimmt. Damit fallen vom 1. Januar 2020 an anstelle des bisherigen Satzes von 19 % der Prämie nur noch 0,03 % der Versicherungssumme an. Steuerlich begünstigt werden auch sogenannte Wetterindexversicherungen. Für ein Inkrafttreten der Regelung fehlt nun noch die Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat bereits Zustimmung signalisiert. Sie begrüßte die Entscheidung im Bundestag. „Damit ist ein wichtiger Teil unserer Vorschläge für die Verbesserung des Risikomanagements für die Landwirte erfüllt“, sagte sie.

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Bayern will Bauernmilliarde für Mehrgefahrenversicherung nutzen

Als einen nächsten Schritt regte Kaniber einen Einstieg in die Mit-Finanzierung einer Mehrgefahrenversicherung an. „Um eine solche Maßnahme in der Breite zu finanzieren, ist vom Bund eine finanzielle Beteiligung erforderlich“, sagte sie. Das hat der Bund bisher jedoch abgelehnt. Kaniber schlägt vor, für die Mehrgefahrenversicherung einen Teil der „Bauernmilliarde“ zu verwenden. „Für die Bäuerinnen und Bauern wäre das ein gutes Signal. Sie wissen: Die Politik ist bereit, das wirtschaftliche Überleben der Betriebe zu sichern“, sagte Kaniber.

Steuerermäßigung in Zeiten des Klimawandels erforderlich

Die Entscheidung des Parlaments für die Steuersenkung bei der Dürreversicherung stieß insbesondere in der Union auf breite Zustimmung. „Die Dürre und Trockenheit in den letzten Jahren haben deutlich gemacht, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte für Krisenzeiten besser gerüstet sein müssen“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. Mit dem Bundestagsbeschluss werde die Möglichkeit der eigenbetrieblichen Risikovorsorge für die Landwirte verbessert. Dem agrarpolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Artur Auernhammer, zufolge ist die beschlossene Steuerermäßigung in Zeiten des Klimawandels „unbedingt erforderlich“.

CDU fordert Versicherer zu Angeboten auf

Auch der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der Unionsfraktion, Hans-Jürgen Thies, sieht die Versicherungswirtschaft jetzt gefordert, attraktive Versicherungen gegen Ernteausfälle auf den Markt zu bringen. Mit der beschleunigten Gesetzesänderung sei es gelungen, dass viele Landwirte noch in diesem Erntejahr von günstigeren Prämien profitieren würden.

FDP spricht von marktwirtschaftlichem Weg

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Ulla Ihnen sieht in der beschlossenen Neuregelung „ein gutes Zeichen an viele Landwirte, die sich wegen anhaltend trockener Bedingungen Sorgen um Erträge machen“. Mit der Gesetzesänderung, die auch von der FDP mitgetragen werde, werde eigenverantwortliches Wirtschaften gestärkt. „Eine Stärkung der Versicherungslösungen ist der richtige und marktwirtschaftliche Weg“, betonte die Haushaltspolitikerin.

Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage bleibt Thema

Trotz dieser Änderung würden die Versicherungen allerdings auch weiterhin relativ teuer bleiben. „Es darf also nicht nur bei diesem Schritt bleiben“, forderte Ihnen. Die FDP setze sich dafür ein, steuerfreie Risikoausgleichsrücklagen in der Landwirtschaft zu ermöglichen. So könnten Landwirte mit Gewinnen aus guten Jahren Rücklagen bilden und diese in Jahren mit weniger Ertrag auflösen. „Auch diese Maßnahme würde zur Verringerung staatlicher Hilfszahlungen an die Landwirtschaft führen“, so die Abgeordnete.

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