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Verschärfung

Wasserhaushaltsgesetz: Bundesrat beschließt Pufferstreifen an Gewässern

Wer Flächen mit mehr als 5 % Hangneigung entlang eines Grabens oder Gewässers hat, muss ab jetzt einen dauerhaft begrünten Pufferstreifen von 5 m einhalten. Betroffene sprechen von Enteignung.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Damit wird ein 5 m breiter Pufferstreifen entlang von Gewässern auf Flächen zur Pflicht, die mehr als 5 % Hangneigung aufweisen. Diese „Pufferstreifen“ sollen verhindern, dass Nährstoffe wie Nitrat oder Phosphat in naheliegende Fließgewässer oder Seen abgeschwemmt werden.

Umweltministerin Svenja Schulze lobte den Beschluss. In ihren Augen seien Pufferstreifen ein wirksames Mittel gegen Erosion und die Belastung von Oberflächengewässern mit Nährstoffen. Mit der Gesetzesnovelle würden die deutschen Regeln nun den europäischen Standards zum Gewässerschutz entsprechen.

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„Die neuen Regeln wurden mit dem nötigen Augenmaß für die Interessen von Landwirtschaft und Umwelt getroffen. So können auch Pufferstreifen landwirtschaftlich genutzt werden, etwa als Weidefläche oder zum Grünfutteranbau“, betonte Schulze am Freitag weiter.

Anlass für die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Juni 2018, hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie verstoßen. Der Verstoß liege darin, dass Deutschland im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Dazu gehören insbesondere auch Maßnahmen an Flächen mit Hangneigung.

Nachdem der Bundesrat bereits die neue Düngeverordnung beschlossen hat, sind die Länder zu deren Umsetzung in entsprechende Landesverordnungen bis Ende 2020 verpflichtet. Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Erst mit der vollständigen Umsetzung der Düngeverordnung und dem Inkrafttreten der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wäre das Urteil des EuGH vollständig umgesetzt.

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S T I M M E N

FDP spricht von Enteignung

Verärgert reagiert Ulla Ihnen von der FDP. Für viele Landwirte komme das Wasserhaushaltsgesetz einer Flächenenteignung gleich. „Die Wut der Bauern auf die Bundesregierung ist völlig nachvollziehbar. Trotz der Corona-Krise und den entsprechenden Einbußen müssen die Landwirte damit weitere Einnahmeausfälle akzeptieren. Die Bundesregierung sollte ihrem Versprechen vom Agrargipfel im Dezember nachkommen und ernsthaften Dialog mit den Betroffenen führen. Gerade die Landwirtschaft, die unsere Lebensmittelversorgung in der Krise sichergestellt hat, verdient jetzt jede Unterstützung.“

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DBV: Faktisches Ackerbauverbot

Laut Steffen Pingen, Leiter des Fachbereichs Umwelt/ländlicher Raum beim Deutschen Bauernverband, widerspricht der heutige Beschluss der Forderung der EU-Kommission nach einem differenzierten und gezielten Gewässerschutz. Die Landwirtschaft lege bereits freiwillig Gewässerrandstreifen über Agrarumweltprogramme und das Greening der Europäischen Agrarpolitik an. Der Verlust der Förderfähigkeit für den kooperativen Gewässerschutz und die fehlende Begründung aus dem EUGH-Urteil sei aus Sicht der Landwirtschaft nicht akzeptabel, betont Pingen.

Zudem kritisiert Pingen im Rahmen der Anhörung die unzureichende Folgenabschätzung für die neuen Gewässerrandstreifen hinsichtlich des Flächenumfangs und der wirtschaftlichen Auswirkungen für die landwirtschaftlichen Betriebe, die von der Bundesregierung nur in Teilen kalkuliert worden seien. Nicht ausreichend berücksichtigt worden seien Einbußen für die Landwirte durch den Verlust von Ernteerträgen und durch wegbrechende Förderungen über Agrarumweltprogramme, wenn aufgrund der geplanten gesetzlichen Pflicht zur Begrünung ein Ackerbau per Ordnungsrecht an Gewässern auf 5 m breiten Streifen nicht mehr möglich sei und der Ertragsausfall sowie die entstehenden Kosten nicht mehr über Förderprogramme honoriert werden könnten.

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Umwelthilfe hätte sich 10 m Streifen gewünscht

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), hatte noch kurz vor der Abstimmung gewarnt, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wiedereröffnen könne, sollte der Bundesrat nicht zustimmen.

„Die Umsetzung des neuen Düngerechtes wird die deutsche Landwirtschaft nur einen Bruchteil dessen kosten, was bei einem neuen EU-Vertragsverletzungsverfahren ansonsten an Strafzahlungen nach Brüssel fällig wäre. Gerade in Corona-Zeiten wäre eine solche Verschleuderung von Steuermitteln fahrlässig“, so der Umweltschützer.

Mit der Zustimmung des Bundesrats geht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt für den Trinkwasserschutz und damit den Gesundheitsschutz. Nichtsdestotrotz greift das neue Gesetz deutlich zu kurz, meint Müller-Kraenner: „Gesunde Gewässer brauchen einen grünen Randstreifen von 10 Metern ohne Dünger und Pestizide. Gesundheitsschädliches Nitrat und giftige Pestizidrückstände im Grundwasser müssen dringend weiter reduziert werden."

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