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Chlordecon

Wegen Insektizid: Frankreich erkennt Prostatakrebs als Berufskrankheit der Landwirte an

Bauern, die früher Umgang mit dem Insektizid Chlordecon hatten, erkranken häufiger an Prostatakrebs. Das französische Landwirtschaftsministerium erkennt die Krebsart daher als Berufskrankheit an.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich ist jetzt Prostatakrebs als mögliche Berufskrankheit für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer anerkannt worden. Das geht aus einem kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlichten Dekret hervor. Damit dürften nach Einschätzung des Pariser Landwirtschaftsministeriums die Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene landwirtschaftliche Arbeitnehmer ergänzt und erleichtert werden.

Die Aufnahme von Prostatakrebs in die Berufskrankheitstabelle ermögliche die Entschädigung ehemaliger landwirtschaftlicher Arbeitnehmer, die während ihrer Berufstätigkeit dem Insektizidwirkstoff Chlordecon ausgesetzt gewesen seien, erklärte das Agrarressort.

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Laut seinen Angaben war diese Entscheidung insbesondere auf den Französischen Antillen erwartet worden. Dort war Chlordecon zur Bekämpfung des Rüsselkäfers im Bananenanbau genutzt worden. Das Nationale Institut für Gesundheit und Medizinforschung (INSERM) hatte in einem im vergangenen Juni veröffentlichten Bericht den Zusammenhang zwischen dem Kontakt mit Chlordecon und Prostatakrebs bestätigt.

In Festland Frankreich war der Wirkstoff 1990 verboten worden. Auf den Antillen war dieser aber aufgrund einer Ausnahmeregelung noch bis 1993 in den Bananenplantagen eingesetzt worden. Betroffene Personen können sich dem Ministerium zufolge ab sofort an ihre Sozialversicherungskasse wenden und einen Antrag auf Entschädigung zu stellen.

Das Agrarressort kündigte zudem an, den Umfang der Entschädigung für Opfer, die berufsbedingt Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt gewesen waren, durch eine Überarbeitung der Liste anerkannter Krankheiten ausbauen zu wollen. Im Fokus stünden dabei die Parkinson-Krankheit und Non-Hodgkin-Lymphone. Parallel dazu solle der Fonds zur Entschädigung von gesundheitlichen Schäden durch Pflanzenschutzmittel (FIVP) aufgestockt werden.

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