Einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat werden weitere Untersuchungen durch wissenschaftliche Organisationen und Behörden vorangehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hervor.
Noch „strittige Fragen“ sollen demnach durch die Krebsforschungsagentur (IARC) und die Gemeinsame Versammlung für Pestizidrückstände (JMPR) als Gremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geklärt werden. Weiterhin sollen sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) der Untersuchungen annehmen.
Die Empfehlung der IARC, Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ einzustufen, bezieht sich nach Angaben der Bundesregierung nicht auf das mit dessen Nutzung „möglicherweise verbundene, tatsächliche Risiko“. Vielmehr sei die Feststellung des IARC als „Formulierung des Bedarfs zur Abklärung der grundsätzlichen Eigenschaften“ zu verstehen.
Für die WHO obliege dagegen die Zuständigkeit für die Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf internationaler Ebene beim JMPR. Die Versammlung lege unter anderem auch die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel international fest und habe Glyphosat bislang als „nicht krebserregend für Menschen“ beurteilt. Aktuell bemühe sich die WHO deshalb darum, die unterschiedlichen Einstufungen desselben Stoffes durch zwei ihrer Institutionen zu klären.