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Einschränkung

Weniger Glyphosat in Städten

Immer mehr Kommunen und Städte arbeiten daran, weniger glyphosathaltige Mittel einzusetzen. In vielen ist der Gebrauch von Glyphosat bereits eingeschränkt.

Lesezeit: 2 Minuten

Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Viele Städte verbieten bereits die Anwendung des Totalherbizids auf eigenen Flächen. Beispielsweise verzichtet NRW auf Friedhöfen, Sportanlagen oder Parkanlagen darauf. In Bonn nutzen die Stadtgärtner Abflammgeräte oder Wildkrautbürsten, was im Vergleich zum Unkrautvernichter teurer sei.

Bundesweite Umfrage zu Glyphosat in Städten

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Der Überblick einer bundesweiten Umfrage der deutschen Presseagentur zeigt, dass immer weniger Städte Glyphosat einsetzen, berichtet der Spiegel:

  • Frankfurt am Main arbeitet bereits seit den Achtzigern herbizidfrei. Die städtischen Flächen werden stattdessen gebürstet oder gehackt. Auf Pachtflächen besteht kein generelles Verbot.
  • Stuttgart verzichtet seit 2016 gänzlich auf Glyphosat in Parks und Grünanlagen. Die Erfahrungen belegen, dass mit der Bereitschaft, mehr Geld und Zeit zu investieren vieles möglich scheine.
  • In Mainz existiert für Pachtflächen noch kein Glyphosatverbot. In Grünanlagen wird seit 2012 darauf verzichtet. Die Blattläuse auf den empfindsamen Rosen im zentralen Rosengarten bekämpfe man mittlerweile mit Milch. Diese wird über Nacht sauer und tötet so die Läuse.
  • Beim Neuabschluss von Pachtverträgen nimmt Düsseldorf den Verzicht auf das Herbizid als Bestandteil auf. Mit Nutzern laufender Verträgen verhandle man über Änderungen, bei 70% der Verträge konnten bereits Anpassungen umgesetzt werden.

Bayern: Pflanzenschutzmittel in Privatgärten eindämmen

Bayern nimmt auch die Hobbygärtner in die Verantwortung. Ein Tag vor der abschließenden Landtagsdebatte über das Gesetzespaket zum Bienen-Volksbegehren beschloss das Kabinett in einer Bundesratsinitiative, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten eingedämmt wird. So soll eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten entwickelt und verbindliche gesetzliche Vorgaben erlassen werden. Im Rahmen der Glyphosatminderungsstrategie soll zudem der Einsatz des Unkrautvernichters verboten werden.

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