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Notfallzulassung

Wettbewerbsnachteil für deutsche Zuckerrübenanbauer

Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht fordert EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Zuckerrübenbauern. Den deutschen Landwirten fehlen Notfallzulassungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der derzeit starke Schädlingsbefall und die damit einhergehende Ausbreitung von Vergilbungsviren in den Zuckerrüben im Südwesten Deutschlands mache auch für rheinland-pfälzische Landwirte eine Notfallzulassung nötig, um die Pflanzen vor Erkrankungen zu schützen. Einige Nachbarländer hätten bereits passende Wirkstoffe zugelassen. Der hessisch-pfälzische Zuckerrübenverband hat einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt.

„Wir brauchen dringend einheitliche Regelungen für die Landwirte in der EU“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht. Den Zuckerrübenbauern im Südwesten Deutschlands drohen derzeit gravierende Probleme. Der Befall mit Blattläusen erzeugt enorme virusbedingte Erkrankungen der Zuckerrüben-Pflanzen. Bei warmer Winterwitterung würde sich die Situation für 2021 extrem verschärfen.

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In zehn anderen EU-Staaten Notfallzulassungen

Während die französische Nationalversammlung den Einsatz von Neonicotinoiden als Beizwirkstoff kürzlich wieder erlaubt hat, fehlen den betroffenen Bauern in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg diese Wirkstoffe. „Das ist eine Wettbewerbsverzerrung, die unsere Zuckerrübenbauern in eine dramatische Lage bringt und den Agrarstandort Deutschland gefährdet“, so Becht.

Für den Rübenanbau gab es in diesem Jahr bereits in zehn anderen EU Mitgliedstaaten Notfallzulassungen für Neonicotinoid-gebeiztes Saatgut, unter anderem in Österreich, Polen, Belgien und jetzt auch Frankreich. Auch der hessisch-pfälzische Zuckerrübenverband hat einen entsprechenden Antrag beim BVL gestellt, der auf Bundesebene bislang keine Zustimmung gefunden hat.

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