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Widerruf der Zulassung neonicotinoider Pflanzenschutzmittel

Nach dem Verbot der EU-Kommission schränkt Deutschland die drei Neonicotinoiden-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam weiter ein.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach dem Verbot der EU-Kommission schränkt Deutschland die drei Neonicotinoiden-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam weiter ein.

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen nur noch wie folgt eingesetzt werden:

  • in dauerhaft errichteten Gewächshäusern 
  • zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus bestimmt ist
Behandeltes Saatgut, das für die Aussaat im Freiland vorgesehen ist, darf nur noch bis zum 18. Dezember 2018 ausgesät werden.


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