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Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 antragsgemäß widerrufen. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel: Paroli, Interface und Rovral WG.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 antragsgemäß widerrufen. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

  • Paroli (Zulassungsnr. 006623-00)
  • Interface (007850-00)
  • Rovral WG (006270-00)
Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 5. Juni 2018 für Pflanzenschutzmittel, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befinden. Die Aufbrauchfrist geht ebenfalls bis zum 5. Juni 2018. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2091 in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und dem Pflanzenschutzgesetz. Am Ende der Aufbrauchfrist werden eventuelle Reste entsorgungspflichtig.


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Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

In der Vergangenheit war auch Saatgut im Handel, das mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt war. Es war aufgrund von Zulassungen in anderen Mitgliedstaaten verkehrsfähig. Das BVL hat nun für das iprodionhaltige Pflanzenschutzmittel "Rovral Aquaflo" eine bis zum 5 Juni 2018 geltende Notfallzulassung für die Saatgutbehandlung verschiedener Gemüsearten erteilt. Eine Aufzählung der Gemüsearten und weitere Einzelheiten sind unten abrufbar. Entsprechend behandeltes Gemüsesaatgut darf bis zum 5. Juni 2018 ausgesät werden. Aufgrund dieser Notfallzulassung darf bis dahin auch entsprechendes Gemüsesaatgut in Verkehr gebracht werden.


Hintergrund


Die Europäische Kommission hat entschieden, die EU-Genehmigung für Iprodion als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Ergebnis gekommen war, dass Iprodion die Genehmigungskriterien nicht erfüllt. Mit der Durchführungsverordnung 2017/2091 hat die Europäische Kommission die Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen und die Gewährung von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen festgesetzt.

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