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BVL informiert

Widerruf der Zulassung von Propiconazol

Jetzt steht die letzte Saison für Propiconazol-haltige Mittel an. Die Zulassung ist offiziell widerrufen. Es gelten aber für drei Mittel etwas andere Fristen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Liste der noch zugelassenen Pflanzschutzwirkstoffe verringert sich zusehends. Nun fällt auch der fungizide Wirkstoff Propiconazol heraus. Zum 19. Juni 2019 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung von diesen drei Pflanzenschutzmitteln widerrufen:

  • Taspa
  • Agent
  • Gladio

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Die Widerrufe erfolgten auf Antrag der Zulassungsinhaber. Deshalb gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 19. Dezember 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. März 2020. Betroffen sind auch zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels, hier gelten dieselben Fristen.

Für sechs weitere Mittel endet die Zulassung regulär am 31. Januar 2019. Hier gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. März 2020. Betroffen sind:

  • Tilt 250 EC,
  • Desmel,
  • Bolt XL,
  • Achat,
  • Cirkon
  • und Quilt Xcel.

Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen Sie vorhandene Reste entsorgen.

Hier finden Sie die Meldung des BVL.

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