Wie die Verpachtung von Grünland für ein Kutschturnier abrechnen?
Frage: Ein Verein möchte 3 Hektar Grünland für ein Kutschenturnier Ende September nutzen. 1. Was können wir dem Verein hierfür in Rechnung stellen? Was müssen wir ....
Frage: Ein Verein möchte 3 Hektar Grünland für ein Kutschenturnier Ende September nutzen. Die Veranstaltung selber dauert ein Wochenende. Allerdings muss der Verein ja zuvor auf- und hinterher abbauen. Je nach Wetterlage wird die Fläche unter der intensiven Nutzung leiden. (Durch die parkenden Transporter und den Kutschrädern etc.) Weiter müssten wir unseren Erntezeitpunkt dem Turniertermin anpassen.
1. Was können wir dem Verein hierfür in Rechnung stellen?
2. Was müssen wir steuerlich beachten?
Antwort:
zu 1: Bei der Verhandlung über die Mietpreise könnten Sie sich an den „Richtsätzen für die Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen“ orientieren, die die Landwirtschaftskammern herausgeben. Erhalten Sie für die Fläche EU-Fördergelder, müssen Sie beachten, dass Sie die Fläche dann nur maximal eine Woche außerlandwirtschaftlich nutzen dürfen.
zu 2: Bei der Vermietung bzw. Verpachtung von Grundstücken gibt es eine Befreiungsvorschrift bei der Umsatzsteuer. Diese greift aber nicht bei der Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen. Dann müssen Sie 19 % Umsatzsteuer auf die Einnahmen durch das Kutschturnier zahlen. Fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Diese greift bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 €. Dabei geht es allerdings um alle Umsätze, die Sie in dem Jahr erwirtschaften und nicht nur um die Umsätze aus dem Kutschturnier. Sind Sie pauschalierende Landwirtin, können Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen.
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Frage: Ein Verein möchte 3 Hektar Grünland für ein Kutschenturnier Ende September nutzen. Die Veranstaltung selber dauert ein Wochenende. Allerdings muss der Verein ja zuvor auf- und hinterher abbauen. Je nach Wetterlage wird die Fläche unter der intensiven Nutzung leiden. (Durch die parkenden Transporter und den Kutschrädern etc.) Weiter müssten wir unseren Erntezeitpunkt dem Turniertermin anpassen.
1. Was können wir dem Verein hierfür in Rechnung stellen?
2. Was müssen wir steuerlich beachten?
Antwort:
zu 1: Bei der Verhandlung über die Mietpreise könnten Sie sich an den „Richtsätzen für die Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen“ orientieren, die die Landwirtschaftskammern herausgeben. Erhalten Sie für die Fläche EU-Fördergelder, müssen Sie beachten, dass Sie die Fläche dann nur maximal eine Woche außerlandwirtschaftlich nutzen dürfen.
zu 2: Bei der Vermietung bzw. Verpachtung von Grundstücken gibt es eine Befreiungsvorschrift bei der Umsatzsteuer. Diese greift aber nicht bei der Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen. Dann müssen Sie 19 % Umsatzsteuer auf die Einnahmen durch das Kutschturnier zahlen. Fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Diese greift bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 €. Dabei geht es allerdings um alle Umsätze, die Sie in dem Jahr erwirtschaften und nicht nur um die Umsätze aus dem Kutschturnier. Sind Sie pauschalierende Landwirtin, können Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen.