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DLG-Wintertagung

Wie sich durch Beratung und Richtlinien Biodiversität steigern lässt

Bioland setzt bei Landwirten seit mehreren Jahren auf gezielte Naturschutzberatung und seit 2021 auf ein neues Bewertungssystem zur Biodiversität. Kann dadurch die Artenvielfalt gesteigert werden?

Lesezeit: 3 Minuten

Im November 2019 hat Bioland als erster deutscher Bioanbauverband eine umfassende Richtlinie zur Förderung der Biodiversität auf den Betrieben verabschiedet. Seit Anfang 2021 ist diese in Kraft getreten. Auf der digitalen DLG-Wintertagung am Donnerstag stellte Katharina Schertler, die in der Naturschutzberatung für den Bioland-Verband arbeitet, das Konzept und erste Ergebnisse vor. Die zentrale Frage: Wie kann mehr Biodiversität durch landwirtschaftliche Betriebe umgesetzt werden?

Eine großes Defizit sieht Schertler in der Bildung rund um Naturschutz und Biodiversität. In der landwirtschaftlichen Ausbildung oder Studium werde dieses Thema nur sehr selten tiefgründiger behandelt. Die Expertin hat in der Praxis immer wieder mit Betrieben zu tun, die Schwierigkeiten haben, ihren Wunsch nach mehr Biodiversität umsetzen zu können, weil ihnen das Fachwissen fehlt. An diesem Informationsdefizit setze Bioland seit mehreren Jahren an.

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Naturschutzberatung umfasst bei dem Verband die Säulen Information, Bildung, Projekte zur Praxisforschung und insbesondere die einzelbetriebliche Beratung. Doch die seit zwölf Jahren existierende Bioland-Naturschutzberatung stoße noch oft an ihre Grenzen. Die Beratung laufe bisher schwerpunktmäßig in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Südtirol. „Uns ist es bisher nicht gelungen, eine flächendeckende Naturschutzberatung aufzubauen“, so Schertler. Oft scheitere es an finanziellen Mitteln. Die Beratung könne aber die z.B. fehlenden Fördermittel nicht auffangen. Das Interesse an der Naturschatzberatung habe in den letzten Jahren deutlich zugenommen - sowohl im konventionellen als auch im biologischen Bereich.

Verpflichtende Biodiversitätsrichtline

Als weiteren Baustein hat der Verband Anfang des Jahres für die über 8.000 Bioland-Mitgliedsbetriebe eine verpflichtende Biodiversitätsrichtline eingeführt. Das Ziel der Richtlinie ist es, einen Mindeststandard für Zusatzleistungen zum Erhalt der Biodiversität zu setzen, der über das hinausgeht, was die Betriebe durch ihre organisch-biologische Wirtschaftsweise bereits für Natur, Umwelt und Klima leisten. Der Richtlinie liegt ein Punktesystem zugrunde, das einzelne, zum Betrieb passende Maßnahmen separat bewertet. Diese reichen von niederschwelligen Aktionen wie der Einrichtung von Nistkästen über den Erhalt von extensivem Grünland hin zum Verzicht auf mechanische Unkrautregulierung oder der Neuanlage von Landschaftselementen. „Die Grundlagen basieren auf Maßnahmen und nicht auf der Kontrolle von Effekten“, so die Expertin. Es ermögliche individuelle Lösungen für den einzelnen Betrieb und es sei flexibel und anpassungsfähig. Maßnahmen werden mit einem Wert versehen, der sich aus einer naturschutzfachlichen Wertigkeit, aber auch aus der Schwierigkeit bei der Umsetzung oder Ertragsverlusten zusammensetzt.

„Landwirte können aussuchen, was am besten zu ihrer Landschaft, zu ihren Betriebsschwerpunkten oder auch sogar zu ihren persönlichen Vorlieben passt“ – Schertler

Für jeden Flächentyp (z.B. Ackerland, Gründland, Sonderkulturen…) gibt es einen eigenen Maßnahmenkatalog. Jede Maßnahmen habe eine eigene Bepunktung. Die Punkte jedes Flächentyps werde relativ zur Gesamtbetriebsfläche angerechnet. Das Ziel sind mindestens 100 Punkte.

Im Bild unten finden Sie einen Beispielbetrieb aus Unterfranken mit intensiven Kulturen. Hier könne man sehen, das auch ein Betrieb mit schwierigen Standortbedingungen, die Richtlinien erfüllen kann, so die Beraterin. Der Hof sammelt Punkte über z.B. Strukturelemente, Kleegraß, Reststreifen, Fruchtartenvielfalt oder Bildungsmaßnahmen.

So geht es weiter

Zum ersten April wird den Betrieben ein Online-Tool zur Verfügung gestellt, in das sie ihre Flächensummen der einzelnen Naturschutzmaßnahmen eingeben und dann automatisch ihr Punkteergebnis berechnet wird. Bis zum 30. Juni müsse das geschehen. Für das erste Jahr wird die Punkte-Zielerreichung außen vor gelassen. In den nächsten Jahren werde es schrittweise auf 80 und ab 2023 auf 100 Punkte erhöht. Es sollen stichprobenartige Kontrollen folgen.

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