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topplus Düngeverordnung

Wirtschaftsdüngermeldung nicht vergessen!

Der 31.3. ist ein wichtiger Stichtag, bis zu dem in vielen Bundesländern die Wirtschaftsdüngermeldung erfolgt sein muss. Aber es gibt Unterschiede zwischen den Ländern.

Lesezeit: 1 Minuten

Grundsätzlich müssen alle Betriebe einen Import von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern bzw. dem Ausland elektronisch oder per Formular melden. Das reicht in den meisten Bundesländern bereits aus.

  • In Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt müssen Betriebe jegliche Wirtschaftsdüngerabgaben ab einer Jahresgesamtmenge von über 200 m3 bzw. t in einem elektronischen Meldeprogramm melden. In Sachsen-Anhalt gibt es zusätzlich zum 31.3. einen weiteren Meldetermin am 30.9. Die Aufnehmer müssen die Meldung hier außerdem aktiv bestätigen.

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  • In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg muss neben der Importmeldung eine Abgabemeldung bereits innerhalb eines Monats nach Lieferung online erfolgen. Der Aufnehmer hat dies im Meldeprogramm zu bestätigen.

Da die deutlich gestiegenen Düngerpreise in der kommenden Saison Wirtschaftsdünger wieder attraktiver werden lassen, sollten sich gerade Betriebe, die erstmals Gülle und Co. aufnehmen rechtzeitig mit den Aufzeichnungs- und Melderegularien des jeweiligen Landes vertraut machen. Ein Verstoß gegen die jeweiligen Landesbestimmungen kann bei einer Kontrolle zu einer Ordnungswidrigkeit führen.

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