Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Berlin

Wissenschaftler pochen auf Anpassung des EU-Gentechnikrechts

Deutsche Forscher appellieren an die Politik, das Gentechnikrecht bezüglich Genome Editing zu aktualisieren, um nicht weltweit den Anschluss zu verlieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Um dauerhafte Nachteile für Forschung und Entwicklung zu vermeiden, haben Biologen, Biowissenschaftler und Biomediziner angemahnt, das europäische Gentechnikgesetz hinsichtlich der Methoden des Genome Editing anzupassen.

Eine solche Veränderung sei überfällig, denn die derzeitige Regulierung beruhe auf dem Kenntnisstand der 1990er Jahre und werde dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik nicht gerecht, unterstrichen der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO) und der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik (WGG) am vergangenen Freitag in Berlin.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Sie weisen in einem Impulspapier darauf hin, dass anders als bei der klassischen Gentechnik beim Genome Editing in der Regel keine „fremden“ Gene oder größere neue Nukleotidsequenzen eingeführt würden, sondern an einer vorbestimmten Stelle gezielt ein Doppelstrangbruch der DNA-Kette herbeigeführt werde. Bei der anschließenden zelleigenen Reparatur könnten einzelne DNA-Bausteine entfernt oder eingefügt werden.

Infolge des entstandenen „Fehlers“ werde das betreffende Gen inaktiviert oder aktiviert. Nichts anderes passiere bei natürlichen Mutationen, wie sie sich zufällig immer wieder und in großer Zahl ereigneten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von Sommer 2018 orientiere sich ausschließlich am Prozess der Erzeugung – also an der Art des Eingriffs in das Genom - und nicht am Resultat, also der dadurch entstandenen Pflanze, monieren VBIO und WGG. Da jedoch mit den neuen Methoden die gleichen Mutationen erzeugt werden könnten wie mit konventionellen Mutageneseverfahren, könne die EuGH-Entscheidung dazu führen, dass zwei genetisch identische Pflanzen unterschiedlich reguliert werden müssten.

Ausgehend vom Produkt sei aber der Nachweis, ob eine Veränderung durch Genome Editing oder durch natürliche Mutation entstanden sei, in vielen Fällen gar nicht möglich, stellen VBIO und WGG klar. Das häufig zitierte Vorsorgeprinzip findet in diesem Fall nach ihren Worten „spekulativ und nicht wissenschaftsbasiert“ Anwendung. Zu berücksichtigen sind laut den beiden Verbänden auch die Folgen eines Verzichts auf eine Anpassung der Gesetzgebung zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.