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Wissenschaftlicher Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz nimmt Arbeit auf

Am Montag ist im Beisein von Agrarminister Christian Schmidt der wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz) zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammengekommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Montag ist im Beisein von Agrarminister Christian Schmidt der wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz) zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammengekommen.


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Die 17 Mitglieder sind führende Experten aus den Bereichen Agrarökonomie, Integrierter Pflanzenschutz, Ökologischer Landbau, Gewässerschutz, Trinkwasser, Biodiversität und Naturschutz, Umwelttoxikologiesowie Arbeits- und Anwenderschutz, teil das Ministerium mit. Sie beraten die Bundesregierung im Hinblick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz.


Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats:

·PD Dr. Rolf Altenburger, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung

·Prof. und Präs. Dr. Georg F. Backhaus, Julius Kühn-Institut

·Prof. Dr. Wolfgang Bokelmann, Humboldt-Universität zu Berlin

·Prof. Dr. Heinz-Jürgen Brauch, DVGW-Technologiezentrum Wasser

·Dr. Carsten Brühl, Universität Koblenz-Landau

·Prof. Dr. Carmen Büttner, Humboldt-Universität zu Berlin

·Prof. Dr. Bärbel Gerowitt, Universität Rostock

·Prof. Dr. Andreas Graner, Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzen

·Martin Hartenbach, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

·Prof. Dr. Jürgen Heß, Universität Kassel

·Dr. Carolin von Kröcher, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

·PD Dr. Matthias Liess, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung

·Prof. Dr. Bernward Märländer, Institut für Zuckerrübenforschung

·Prof. Dr. Dr. hc. Urs Niggli, Forschungsinstitut für biologischen Landbau

·Dr. Ralf Petercord, Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft

·Prof. Dr. Annette Reineke, Hochschule Geisenheim University

·Prof. Dr. Ralf Schulz, Universität Koblenz-Landau

 

Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz folgt einer EU-rechtlichen Vorgabe. Alle Mitgliedstaaten haben solche Aktionspläne vor dem Hintergrund der Bedingungen in ihrem Land erstellt. Der deutsche Aktionsplan hat sich zum Ziel gesetzt, Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, weiter zu reduzieren. So sollen zum Beispiel die Risiken für den Naturhaushalt mit Hilfe eines umfassenden Maßnahmenpaketes bis zum Jahr 2023 um weitere 30 Prozent verringert werden. Der Wissenschaftliche Beirat soll unabhängig agieren und die Bundesregierung beraten, wie man das Instrument des Nationalen Aktionsplans zielorientiert nutzen kann, um nachhaltige Verbesserungen bei der Risikominimierung zu erzielen.

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