Die Zahl der Blühflächen in Rheinland-Pfalz steigt. Lob bekommen die Landwirte jetzt von Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing, der als Beispiel das Blühstreifen-Projekt in der Südpfalz nennt.
"Bei steigenden Anforderungen und zunehmenden gesellschaftlichen Erwartungen an unsere Landwirte verdient dieses zusätzliche und freiwillige Engagement besondere Anerkennung“, so Wissing. Mit 22 Landwirten und 50 ha Blühstreifen startete das Projekt vor rund zwei Jahren. Die Fläche hat sich in dieser Zeit mehr als verdoppelt und die teilnehmenden Betriebe sind auf 30 angewachsen. In einem 15 Kilometer breiten Gürtel von Landau in der Pfalz im Norden bis zur französischen Grenze im Süden wurde ein einzigartiges Refugium der Artenvielfalt auf Äckern und Weinbergen geschaffen, so der Minister weiter.
Das Landwirtschaftsministerium stellt den Landwirten über die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Saat- und Mähmaschinen zur schonenden Bearbeitung der Blühstreifen zur Verfügung. Neben einer Spezialdrillmaschine zur Aussaat steht zukünftig auch das beim Besuch des Ministers vorgeführte Mähgerät zur Verfügung, das zur insektenschonenden Bearbeitung nicht direkt am Boden sondern in mittlerer Höhe mäht. Das Mähen der Blühstreifen ist notwendig, um die die Flächen dauerhaft zu erhalten.
Neben den Landwirten sind auch die Kommunen im Besitz vieler Flächen, die zur Anlage von Blühstreifen in Frage kommen. Die vorgeführte Mähmaschine soll aufzeigen, wie auch Kommunen ihre Flächen mithilfe kleiner kommunalen Traktoren insektenschonend bearbeiten können und Pflanzenbestände über längere Fristen zu erhalten.
Insgesamt haben die Landwirte in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr rund 2.800 ha Blühflächen mit sehr hohem ökologischem Wert, also Puffer-/Feldrandstreifen, Waldrandstreifen, Honigbrachen sowie Saum- und Bandstrukturen angelegt.
Insgesamt 38.000 ha Fläche wurden als ökologische Vorrangfläche eingerichtet. Die Anlage solcher Flächen wird sowohl im Rahmen der Direktzahlungen (Greening) als auch über AUKM-Maßnahmen (ELER, EULLE) als freiwillige Anlage von Saum- und Bandstrukturen mit 490 bis 1.000 Euro / ha und Jahr gefördert.