Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat die Zulassungsbestimmungen für das Fungizid Diabolo geändert. Danach ist die Anwendung in Speisekartoffeln ab sofort nicht mehr zulässig, berichtet die QS GmbH.
Die Zulassung für die Anwendung in Pflanzkartoffeln bleibt dagegen bestehen. Der bislang für diese Kultur gültige Behandlungszeitraum bis spätestens Januar beim Sortieren ist dagegen nicht mehr zulässig. Damit ist die Anwendung des Fungizids ab sofort auf den Zeitpunkt sofort nach der Ernte während des Einbringens in den Lagerraumbeschränkt.
Zusätzlich gilt für die Anwendung von Diabolo in Pflanzkartoffeln die Auflage (VV211), wonach mit dem Fungizid behandelte Kulturen (gilt auch nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut) nicht mehr als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden dürfen.