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Zulassung

Breitere Indikation für Polyversum

Die Zulassung für das biologische Fungizid Polyversum ist erweitert. Man darf es nun auch über Ackerkulturen hinaus anwenden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Indikation des biologischen Fungizids Polyversum ist seit Kurzem auf weitere Kulturen ausgweitet worden. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.

Das Mittel enthält den natürlichen, bodenbürtigen Pilz Pythium oligandrum (1. Mrd. Sporen je kg). Bislang war Polyversum für Baumschulgehölze und weiteren Kulturen gegen pilzliche Schaderreger, in Weizen und Gerste gegen Fusarium sowie in Raps gegen Wurzelhals- und Stängelfäule zugelassen. Das Fungizide ist auch vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBl) gelistet und gilt laut BVL als nicht bienengefährlich (B4).

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Zulassung für Polyversum auch in Hopfen, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau

Nun darf man das biologische Fungizid wie folgt einsetzen.

Im Ackerbau

  • in Lupinearten und Sojabohne gegen Auflaufkrankheiten sowie Colletotrichum-Arten und Sclerotinia-Fäule,
  • in Mohn gegen Helminthosporium-Arten und Peronospora-Arten und
  • in Senf gegen Grauschimmel, Kohlschwärze und Sclerotinia-Fäule.

Im Hopfenanbau

  • bei Jungpflanzen gegen Fusarium-Arten und Verticillium-Arten und
  • in Hopfen gegen Falschen Mehltau sowie Fusarium-Arten und Verticillium-Arten.

Bei Gemüse

  • in Erbsen gegen Auflaufkrankheiten und Brennfleckenkrankheit,
  • in Gemüsekulturen (außer Erbsen) gegen Auflaufkrankheiten,
  • in Gurke (Gewächshaus) gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau,
  • in Gurke (Freiland) gegen Falschen Mehltau und
  • in Kohlgemüse gegen Falschen Mehltau, Kohlschwärze sowie Wurzelhals-und Stängelfäule.

Im Obstbau

  • in Erdbeeren (Jungpflanzenanzucht) gegen Phytophthora cactorum und Phytophthora fragariae vor dem Pflanzen und nach dem Pflanzen,
  • in Tafeltrauben (Propfreben - Unterlagen und Reiser) gegen Graufäule vor dem Pflanzen und nach dem Pflanzen und
  • in Tafeltrauben gegen Falschen Mehltau und Grauschimmel.

Im Zierpflanzenbau

  • in Baumschulgehölzpflanzen (Stecklinge) gegen Auflaufkrankheiten,
  • in Baumschulgehölzpflanzen (vor der Saat) gegen Auflaufkrankheiten und
  • in Rasen (in Beständen zur Samengewinnung, Zier- und Sportrasen) gegen Auflaufkrankheiten.

Aufpassen bei der Anwendung

Die Anwendung reiche laut dem Anbieter UPL von der Saatgutbehandlung über Tauch- und Gießanwendung bei der Jungpflanzenanzucht bis zur 8-maligen Blattapplikation in Gemüse und Hopfen mit Aufwandmengen von 100 g/ha bis zu 250 g/ha. Zudem empfehle es sich, die Spritzgeräte nach Applikation von chemischen Fungiziden und vor der Anwendung von Polyversum gründlich zu reinigen.

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