Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flurtamone zum 27. Juni 2019. Folgende Mittel sind betroffen:
- Bacara (Zulassungsnummer 024311-00)
- Bacara Forte (Zulassungsnummer 006369-00)
- Cadou Forte (Zulassungsnummer 007367-00)
Bekannt sind diese Mittel aus der Getreidebehandlung im Herbst gegen Ungräser. Es gilt nun eine Abverkaufsfrist bis zum 27. Dezember 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020, da der Zulassungsinhaber den Widerruf von Flurtamone beantragt hat. Damit sind diese drei Pflanzenschutzmittel im Herbst 2019 letztmalig einsetzbar.
Ursprünglich sollte die Zulassung für Flurtamone am 31. Oktober 2019 durch Zeitablauf enden. Doch im Verfahren, ob der Wirkstoff erneut zugelassen wird, konnten Risiken für Verbraucher und die Umwelt nicht abschließend bewertet werden. Daher hat die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Zulassung nicht zu erneuern.
Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.