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Zwischenfruchtumbruch: Der Termin muss passen

Zwischenfrüchte liefern der Folgefrucht viele Nährstoffe – allerdings nur, wenn Umbruchtermin und -strategie passen. Tipps auch zu geänderten Rahmenbedingungen geben unsere Interviewpartner.

Lesezeit: 5 Minuten

Erst frostiges, dann mildes Winterwetter – wie sich das auf die Umbruchstrategie von Zwischenfruchtbeständen auswirkt, erläutern Prof. Dr. Bernhard Bauer und Prof. Dr. Peter Breunig von der Hochschule Weihenstephan Triesdorf (Campus Triesdorf) im folgenden Interview. Sie gehen auch darauf ein, was sich in puncto Zwischenfrüchte durch die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geändert hat.

In Kürze steht der Umbruch der Zwischenfruchtbestände an. Welchen Termin und welche Strategie empfehlen Sie, wenn es das Ziel sein soll, möglichst viele Nährstoffe für die Hauptfrucht bereitzustellen?

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Bauer: Entscheidend ist der Ver­holzungsgrad der Zwischenfrüchte: Je verholzter die Pflanzen sind, desto langsamer werden in der Regel die Nährstoffe freigesetzt und umso wichtiger ist eine Einarbeitung.

Ein Beispiel: Ein im August gesäter Senf ist bereits in die Blüte gekommen und stark verholzt. Während die Blätter in der Frostperiode abgefallen sind und schnell mineralisieren, müssen die Stängel wegen des weiten C:N-Verhältnisses entsprechend intensiv bearbeitet werden, um den Mikroorganismen eine große Oberfläche zu bieten. Folgende Maßnahmen bieten sich in diesem Fall an: Intensives Zerkleinern und Herstellen eines engen Kontakts zwischen Zwischenfruchtbiomasse und Boden durch eine in­tensive, mehrmalige flache Bodenbearbeitung. Falls gemulcht wurde, kann die Bodenbearbeitung auch in einem Schritt erfolgen, andernfalls bedarf es aber mehrerer Arbeitsgänge.

Ein weiteres Beispiel wäre eine spät gesäte leguminosenreiche Zwischenfrucht mit sehr geringem Verholzungsgrad: Diese Bestände sind bei fehlender Schneedecke in der Frostperiode meist schon zusammengebrochen und benötigen keine mechanische Zerkleinerung. Mit einer einmaligen, flachen Bodenbearbeitung kann man diese Zwischenfruchtbestände einfach in die Mineralisation bringen, sobald die Bodentemperaturen 8 °C übersteigen.

Als drittes Beispiel ist dieses Jahr eine spät gesäte Zwischenfrucht zu nennen, die durch Schneebedeckung in der Kälteperiode oder winterharte Arten aktuell weiterwächst. Diese Bestände muss man entweder vor der Saatbeetbereitung sikkieren oder, wo möglich, durch eine tiefe Bodenbearbeitung ausschalten. Bei einem hohen Gräseranteil – z. B. in Form von Zwischenfruchtarten oder Ausfallgetreide – kommt man meist um den Pflug nicht herum, wenn auf Glyphosat verzichtet werden soll. Bei einem Pflugeinsatz stehen die Nährstoffe der Zwischenfrüchte den Kulturpflanzen in der Regel deutlich später zur Verfügung als bei einer flachen Einarbeitung.

Generell gilt: Je verholzter die Zwischenfrucht­biomasse, desto früher sollte der Umbruch erfolgen, um die Nährstofffreisetzung zu fördern. Eine frühe Nährstoffverfügbarkeit ist insbesondere für die Zuckerrübe und für Sommergetreide wichtig. Wenig verholzte Zwischenfrüchte können auch kurz vor der Saat umgebrochen werden – sie bieten dann trotzdem eine schnelle Nährstofffreisetzung.

Welche Auflagen sind bei Greening-Flächen zu beachten?

Bauer: Neben dem Aussaatzeitpunkt und mindestens einer Zwei-Arten-Mischung im entsprechenden Verhältnis ist im Frühjahr nur der Umbruchzeitpunkt (15.2.) zu beachten. Wichtig ist auch, die genauen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer zu berücksichtigen.

Im Rahmen der neuen GAP ab 2023 gibt es kein Greening mehr. Was gilt stattdessen in puncto Zwischenfrüchte?

Breunig: Im Rahmen der alten GAP war der Zwischenfruchtanbau für viele Betriebe eine attraktive Möglichkeit, die Greening-Auflagen zu erfüllen.

Mit der GAP 2023 verändert sich dies deutlich: Zwischenfrüchte können im Rahmen der geforderten Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) eine Rolle spielen. Allerdings bezieht sich die verpflichtende Mindestbodenbedeckung vom 15. November bis 15. Januar nur auf 80 % der Ackerfläche eines Betriebes und kann durch eine ganze Reihe anderer Maßnahmen erfüllt werden. Dazu gehören der Anbau mehrjähriger Kulturen, Winterungen, Stoppelbrachen nach Körnerleguminosen und Getreide (inklusive Mais), Mulchauflagen und nicht-wendende Bodenbearbeitung.

Ab 2024 greift auch der verpflichtende Fruchtwechsel (GLÖZ 7): Hier kann auf maximal 66 % der Ackerfläche z.B. Mais nach Mais angebaut werden, wenn auf der Hälfte dieser Mais-nach-Mais-Fläche eine Zwischenfrucht angebaut wird.

Der durch die alte GAP und das Greening geförderte Zwischenfruchtanbau wird durch die neue EU-Agrarpolitik deutlich an Rückenwind verlieren. Bei vielen Betrieben werden die Düngeverordnung und pflanzenbauliche Aspekte künftig den wesentlichen Grund für den Zwischenfruchtanbau darstellen. Es ist zu vermuten, dass Betriebe mit wenig organischem Dünger und ohne Auflagen durch Rote oder Gelbe Gebiete (wie z.B. oft in Sachsen-Anhalt) den Zwischenfruchtanbau deutlich einschränken werden.

Ab 2023 müssen auch nicht mehr zwei Arten in den Zwischenfruchtmischungen enthalten sein. Ist es vorteilhaft, trotzdem auf Mischungen statt auf Reinsaaten zu setzen?

Bauer: Durch die schwer planbaren Witterungsbedingungen bei der Aussaat im Herbst und dem notwendigen Vorkauf von Zwischenfruchtsaatgut haben Artenmischungen den Vorteil, dass man sich damit auf variierende Aussaat- und Wachstumsbedingungen besser einstellen kann. Mehrjährige Feldversuche im Rahmen des Forschungsprojekts „Catchy“ zeigen zwar keine signifikanten Ertragsvorteile von Zwischenfruchtmischungen im Vergleich zu Reinsaaten, jedoch können Mischungen die Bodenbiologie und -struktur verbessern.

Größere Effekte als die Wahl der Mischungen hat in der Praxis aber die Qualität der Etablierung, das heißt: wenig Ausfallgetreide und guter Feldaufgang. Denn was hilft die beste Mischung, wenn später auf dem Feld Ausfallgetreide und nur einzelne Arten einer komplexen Mischung die Biomasse dominieren!

Häufig sind Mischungen teurer als Reinsaaten. Lässt sich die Wahl von Mischungen auch ökonomisch begründen?

Breunig: Es gibt deutliche ökonomische Vorteile des Zwischenfruchtanbaus gegenüber einer Brache, wie z. B. Ertragssteigerung, Düngereinsparung und evtl. Carbon-Farming-Einnahmen. Jedoch zeigen bisherige Feldversuchsergebnisse im Projekt „Catchy“, dass Zwischenfruchtmischungen im Vergleich zu Reinsaaten nur geringe Vorteile auf den Ertrag oder die Düngereinsparung haben. Die anderen Effekte, z.B. auf die Bodenbiologie etc., lassen sich nur sehr schwer ökonomisch quantifizieren. Daher können Mischungen aus einer statisch ökonomischen Sicht nicht eindeutig begründet werden. Mischungen stellen aber langfristig eine Maßnahme zur Risikominimierung bei stark wechselnder Witterung dar.

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