topplus Pflanzenschutz-Tipps 4.6.2025

Achten Sie jetzt auf Kartoffelkäfer und Läuse in Kartoffeln

Abschlussbehandlung Sommergerste | Kartoffel- und Rübenschädlinge | Krautfäule-Spritzstart

Lesezeit: 8 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.

Aktuelle Situation

Regional herrscht vor allem im Süden und Osten Unwettergefahr. Ab Donnerstag kündigt sich mäßig warmes, wechselhaftes und windiges Wetter an. Gebietsweise fallen Schauer und Gewitter.  

Kartoffel: Bekämpfung von Kartoffelkäfern und Blattläusen

 

In Kartoffeln sind aktuell sowohl Kartoffelkäfer als auch Blattläuse zu finden. Ob eine Bekämpfung notwendig ist, gilt es Schlag-individuell zu beurteilen.

In vielen Beständen sind bereits Kartoffelkäfer und ihre Eigelege zu sehen. Der Schlupf der Larven wird daher nicht mehr lange auf sich warten lassen. Eine Bekämpfung empfiehlt sich ab 15 Larven pro Pflanze. Häufig reichen dabei Randbehandlungen aus. Gute Wirkungsgrade sind z. B. mit 125 ml/ha Benevia, 60 ml/ha Coragen oder 125 g/ha Mospilan zu erzielen. Als biologische Alternative erreichte NeemAzal-T/S mit 2x 2,5 l/ha ebenfalls eine gute Wirkung, es ist allerdings deutlich kostenintensiver und zweimal einzusetzen.

Blattläuse:

Auch Läuse sind in vielen Beständen zu finden, teils auch schon über der Schadschwelle. Diese liegt im Bereich der Konsumkartoffeln bei 500 Läusen auf 100 Fiederblättern. Beim Einsatz von biologischen Mitteln muss jedoch schon vor der genannten Schadschwelle eine Behandlung stattfinden, um eine effektive Bekämpfung des Schaderregers zu erreichen. Hierzu fehlen spezielle Forschungsergebnisse, aber ein Einsatz ab 100 bis 200 Tieren kann vermutlich als sinnvoll erachtet werden.

Entscheidend bei der Bekämpfung ist, welche Art von Laus im Bestand vorkommt. Handelt es sich überwiegend um siedelnde Blattlausarten (z. B. Grüne Pfirsichblattlaus, Kreuzdornlaus, …), muss mit systemischen Mitteln, wie z. B. 160 g/ha Teppeki/Afinto/HINODE oder 250 g/ha Mospilan/Danjiri bekämpft werden. Pyrethroide wirken auf diese Lausarten nicht mehr.

 

Bienenschutzauflagen

Beim Einsatz von Insektiziden zur Bekämpfung von z. B. Kartoffelkäfern oder Blattläusen in Kartoffeln sind folgende Bienenschutzauflagen unbedingt zu beachten:

B1

Bienengefährlich (z.B. Benevia)

Diese Mittel dürfen nicht angewendet werden

•   an blühenden Pflanzen (außer Kartoffeln ohne Bienenbeflug), dies gilt auch für Unkräuter,

•   an anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden,

•   im Umkreis von 60 m um einen Bienenstand innerhalb des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers und

•   wenn Bienen mit ihnen in Berührung kommen.

B2

Bienengefährlich außer bei Anwendung nach Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23:00 Uhr.  Außerhalb dieses Zeitraums dürfen entsprechende Mittel nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter. Produktbeispiele:  Decis forte, Sumicidin Alpha EC, Teppeki/Afinto/Hinode)

B3

Nicht bienengefährlich

Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen nicht gefährdet.

B4

Nicht bienengefährlich im Rahmen der durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration. Diese Mittel dürfen in blühenden Beständen ausgebracht werden. Produktbeispiele: Coragen/Voliam, Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Mospilan/Danjiri

Bei einigen Präparaten kann die Einstufung von B4 in B2 umgewandelt werden, sobald sie mit bestimmten Fungiziden gemischt werden (NB 6623). Die Anwendung dieser Mittel ist dann nur nach dem täglichen Bienenflug bis spätestens 23:00 Uhr möglich.

Bei Produkten mit der Auflage NB 6613 werden bestimmte Fungizidmischungen sogar als B1 eingestuft und dürfen dann nur nach diesen Vorgaben eingesetzt werden.

Zum Schutz von anderen Bestäuberinsekten, außer der Honigbiene, ist auch die Kennzeichnungsauflage NN 410 zu beachten (z. B. Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Mospilan/Danjiri, Coragen/Voliam, Spruzit neu).

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionalen Hinweise.

 

Kartoffel: Erste Krautfäuleinfektionen möglich

Die Niederschläge der letzten Tage sowie die angekündigten, sorgen für günstige Infektionsbedingungen für Krautfäule. Verpassen Sie nicht den Spritzstart.

Verbreitet sind die Kartoffel sehr gut aufgelaufen und präsentieren sich gut entwickelt. Niedershcläge sorgen in vielen Regionen für günstige Infektionsbedingungen mit Krautfäule. Dort wo es weniger geregnet hat, wie z. B. in Hessen, ist die Gefahr noch nicht so groß.

Durch die sehr intensive Krautfäule Saison im vergangenen Jahr, ist von einem latenten infizierten Pflanzgut auszugehen. Daher ist ein baldiger systemischer Spritzstart zu empfehlen. Hier sind vollsystemische Mittel mit sporenabtötendem Partner zu empfehlen, wie z. B. 0,4 l/ha Shirlan, 2,0 l/ha Simpro oder 1,6 l/ha Infinito + 0,4 l/ha Shirlan. Achten Sie bei den Behandlungen auf das Resistenzmanagement.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionalen Hinweise.

 

Getreide: Prüfen Sie noch einmal das Fusariumrisiko

Sind ihr Weizen und ihre Triticale noch in der Blüte, heißt es das individuelle Fusariumrisiko noch einmal abzuschätzen.

Wegen der regional sehr unterschiedlichen Niederschläge in den letzten Tagen (vor allem in Mitteldeutschland) ist es wichtig, das Fusariumrisiko zu bewerten und ggf. Maßnahmen zu treffen. Regnet es während der Blüte, besteht in anfälligen Sorten und bei Mais als Vorfrucht ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko. Eine Fusariumsapplikation sollte man +/- 2 Tage nach bzw. vor Niederschlägen durchführen.

Zu bedenken ist, dass der Pilz nur während der Blüte (BBCH 61 bis 69) eine Chance hat, in die Ähre zu gelangen und unter Umständen Mykotoxine auszubilden. Daher ist dieser Wachstumsabschnitt der beste Termin für eine sichere Bekämpfung. Alle anderen Bestände, in denen in der vergangenen Woche eine Maßnahme stattgefunden hat und die nicht mehr in der Blüte sind, benötigen keinen weiteren Schutz. Bei Fusarium sollte man immer die Sortenanfälligkeit, Vorfrucht (Mais) und Bodenbearbeitung mitberücksichtigen.

Sind fungizide Maßnahmen erforderlich, eignen sich z.B. 1,0 l/ha Magnello oder 1,0 l/ha Navura oder 125 g/ha eines Prothioconazol-haltigen Fungizids + 0,75 l/ha Soleil. Alternativ können Sie auch eine Kombination aus Prothioconazol + Tebuconazol nutzen.

Sollte kein Risiko für Fusarium bestehen, empfiehlt es sich, den Braunrostschutz noch einmal zu kontrollieren und ggf. mit einem Tebuconazol-haltigen Mittel zu verlängern.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionalen Hinweise.

 

In Sommergerste steht die Abschlussbehandlung an

Je nach Region befindet sich die Sommergerste im Ährenschieben oder hat die Ähren bereits vollständig geschoben (BBCH 51 bis 59). Dann ist es Zeit für die Abschlussbehandlung.

Ähnlich wie das Wintergetreide zeigt sich die Sommergerste vielerorts noch gesund. Regionale Unterschiede zeigen sich dort, wo es in der letzten Zeit vermehrt geregnet hat. Vereinzelt treten Netzflecken und Echter Mehltau in den Beständen auf. Momentan sind jedoch die Infektionsbedingungen für Zwergrost und Ramularia optimal (Zwergrost ist vielerorts bereits bonitiert worden und tritt nun häufiger auf).

Falls noch nicht geschehen, sollte jetzt die Abschlussbehandlung erfolgen. Berücksichtigen Sie dabei die Ertragserwartung des Standortes und richten Sie die fungiziden Maßnahmen daran aus. Die meisten Produkte aus der Wintergerste sind auch in der Sommergerste zugelassen. Hier gelten häufig jedoch geringe Aufwandmengen. Einen breiten Schutz bieten z.B. 1,0 l/ha Ascra Xpro oder 0,8 l/ha Elatus Era oder 1,2 l/ha Jordi oder 1,2 l/ha Revytrex oder 1,2 l/ha Balaya. Vor allem auf besseren Böden empfiehlt es sich, 1,5 l/ha Folpan 500 SC zu ergänzen, um damit einen sicheren Schutz gegen Ramularia zu erzielen. Hinweis: Ohne den Einsatz eines Folpet-haltigen Produktes ist keine sichere Wirkung gegen Ramularia möglich.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionalen Hinweise.

 

 

Mais: Erste Zünsler gesichtet

In den warmen Regionen Süddeutschlands sind erste Zünsler in den Mais geflogen.  Zeit, Bekämpfungsmaßnahmen mit Schlupfwespenkapseln vorzubereiten.

Durch die örtlichen sehr warmen Temperaturen ist die Maiszünslerentwicklung rasch vorangeschritten. Erste Flugbewegungen am Rheingrabenwaren bereits zu beobachten. Vor allem die bivoltine Rasse, die zweimal im Jahr eine Generation ausbildet, zeigte bereits Mitte Mai erste Flugbewegungen.

Die univoltine Rasse ist bislang noch nicht beobachtet worden. Mit dessen Zuflug und weiteren Flugbewegungen ist aber in naher Zukunft zu rechnen. Wie der Zuflug in diesem Jahr ausfällt, lässt sich nicht sicher vorhersagen. Feste steht aber, die trockenen Bedingungen im vergangenen Winter haben zu einer höheren Überlebensrate bei den Larven geführt. Warme Temperaturen und eine leichte Bodenfeuchtigkeit führen in diesem Jahr zudem zu optimalen Bedingungen für eine erfolgreiche Entwicklung des Zünslers. Wer Maisflächen mit Trichogramma-Schlupfwespen schützen möchte, sollte alsbald die Flächen melden. Die Bekämpfung des Maiszünslers ist nicht ganz einfach, aber mithilfe von Trichogramma-Schlupfwespen durchaus möglich.

 

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionalen Hinweise.

 

Futtererbsen: Notfallzulassung für Mospilan SG gegen Läuse

Läuse sitzen oft versteckt auf der Blattunterseite der Erbsen und sind mit Kontaktmitteln nur schwer zu bekämpfen. Das BVL hat nun ein systemisch wirkendes Mittel temporär zugelassen.

Um Grüne Erbsenblattläuse und Schwarze Bohnenblattläuse in Erbsen sicher zu bekämpfen, ist eine regelmäßige Kontrolle erforderlich. Feststellen lässt sich ein Besatz sehr schnell, indem man einfach ein weißes Blatt Papier in den Bestand legt (siehe Foto). Sind Läuse zu finden, sollten Sie die Pflanzen genauer in den Blick nehmen. Ab 10 bis 15 Grünen Blattläusen je Trieb oder ab 5 bis 10 % befallener Pflanzen mit der Schwarzen Bohnenblattlaus (Kolonienbildung) ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten. Bei der Bekämpfungsentscheidung ist es wichtig, auch das Nützlingsauftreten zu beachten. Hinweis: Sind die obersten Triebspitzen der Erbsen gekräuselt, weist dies ebenfalls auf einen Läusebefall hin.

Zur Bekämpfung von Läusen sind Pyrethroid-haltige Insektizide zugelassen. Ein Nachteil dieser Kontaktmittel ist, dass sie versteckt bzw. geschützt sitzende Läuse kaum erfassen. Daher ist in der letzten Woche für Mospilan SG eine Notfallzulassung gegen Läuse erteilt worden (gilt vom 30.5 bis zum 26.9.2025). Das Insektizid lässt eine deutlich bessere Wirkung gegen diese Schädlinge erwarten, weil der Wirkstoff systemisch aufgenommen wird, was die Dauerwirkung deutlich verlängert. Zu beachten ist, dass Mospilan SG nicht nützlingsschonend ist, wohl aber bienenungefährlich (B4-Produkt). Trotzdem wird empfohlen, es nach dem täglichen Bienenflug anzuwenden. Hinweis: Das Insektizid darf nicht mit Netzmitteln ausgebracht werden.

Hinweise zur Notfallzulassung von Mospilan SG:

Mospilan SG

Schadorganismus/Zweckbestimmung:

Blattläuse

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte:

Futtererbse

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Anwendungsbereich:

Freiland

Anwendungszeitpunkt:

Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

Stadium der Kultur:

BBCH 41 -75

Maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung:

1

Maximale Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr:

1

Anwendungstechnik:

spritzen

Aufwand:

250 g/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha

Wartezeit:

28 Tage

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionalen Hinweise.

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.