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Pflanzenschutzempfehlungen vom 22.02.2023

Erste Rüssler im Raps | Tipps zur Ackerbohnensaat | Aktuelles zum Kartoffelanbau

Lesezeit: 9 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.

Aktuelle Situation

Das Wichtigste zum Thema Pflanzenschutz mittwochs, während der Vegetationsperiode per Mail!

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Nach einem meist trockenen und milden Mittwoch breitet sich Regen von Westen kommend in Richtung Osten weiter aus. Es kühlt sich von Tag zu Tag weiter ab: Mittwoch sind es noch 7 bis 15 °C, Donnerstag 6 bis 13 °C und Freitag maximal noch 2 bis 10 °C. In höheren Lagen fällt der Regen als Schnee. Besonders im Norden frischt der Wind stürmisch auf. Am Wochenende liegen die Höchstwerte im Flachland meistens im einstelligen Bereich. Nachts wird es auch in den tieferen Lagen häufig frostig.

Raps: Erste Rüssler sind zugeflogen

Besonders im Westen und Südwesten lockten in der vergangenen Woche (KW 7) milde Temperaturen mit 12°C erste Kohltriebrüssler und Rapsstängelrüssler in die Bestände. Die dann folgenden kühleren Temperaturen verlängern den Reifefraß. Berücksichtigen Sie das in Ihren Entscheidungen.

Denn ein verlängerter Reifungsfraß hat eine verzögerte Eiablage zur Folge. Für Sie bedeutet das etwas mehr Spielraum bei der Terminierung der Insektizidmaßnahme. Setzen Sie Insektizide nur bei einer Überschreitung der Schadschwelle ein (siehe Übersicht).

Wichtig ist die genaue Zuordnung der Käferarten in der Gelbschale, da die Käfer eine unterschiedliche Reifefraßdauer und Schadwirkung besitzen. Aktuell liegen folgende Situation im Feld vor (vergleiche auch proplant-Karte „Stängelrüssler-Zuflugstart“):

  1. Hat der Große Rapsstängelrüssler den Schwellenwert in der letzten Woche überschritten und wurde noch nicht behandelt, ist noch in dieser Woche eine Bekämpfungsmaßnahme empfehlenswert. Es gilt hier, die Eiablage zu verhindern. Neuzuflug aus dieser Woche wird mit dem Insektizideinsatz miterfasst. Wie die proplant-Karte „Stängelrüssler Neuzuflug-Bedingungen“ zeigt, herrschen bis Mitte der Woche im Süden optimale und in mittleren Teilen Deutschlands günstige Zuflugsbedingungen.
  2. Der Gefleckte Kohltriebrüssler führt einen längeren Reifungsfraß als der Große Rapsstängelrüssler durch. Vor Einzug der kaltnassen Phase ab Freitag ist hier keine intensivere Ersteiablage zu erwarten. Das heißt, dass man bei hauptsächlichem Zuflug Gefleckter Kohltriebrüssler in der vergangenen Woche, mit einer Behandlung in der Regel noch warten kann. Eine Ausnahme besteht, sofern sehr viele Kohltriebrüssler (>15) zugeflogen sind, und auch in dieser Woche noch günstige Bedingungen einen Neuzuflug erwarten lassen. Dann ist es sinnvoll, gegen diese „Welle“ kurzfristig vorzugehen.
  3. In Regionen, in denen erst in dieser Woche der Rüsslerzuflug angelaufen ist, besteht (noch) kein Handlungsbedarf. Beide Arten entwickeln sich nicht so schnell, dass sie Eier vor den vorhergesagten kühleren Tagen ablegen würden.

Empfehlung: Bei Handlungsbedarf sollte die Insektizidmaßnahme zu Beginn der nächsten Schönwetterphase mit frühlingshaften Tagen und Temperaturen >10°C erfolgen – das kann Mitte dieser Woche sein. So kann man die Eiablage der Mitte Februar zugeflogenen Rüssler verhindern und möglichen weiteren Zuflug miterfassen. Werden die beschriebenen Temperaturen nicht erreicht, können Sie weiterhin abwarten. Beachten Sie unbedingt die lokale Wettervorhersage und die regionalen Hinweise.

Zur Bekämpfung von Kohltriebrüsslern und Stängelrüsslern stehen nur Mittel aus der Gruppe Pyrethroide zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur aktuellen Situation, nur gegen Rüssler die am besten wirksamen Pyrethroide des Typs II, z. B. Karate Zeon mit 75 ml/ha, zu wählen.

Karate Zeon darf nur zweimal im Jahr bzw. pro Saison zum Einsatz kommen. Mischungen aus Insektiziden und Formulierungshilfsstoffen (außer Kantor) sind nicht erlaubt.

Eine Übersicht zu den Insektiziden steht Ihnen im Folgenden zum Download bereit.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Ackerbohne: Aussaat und Unkrautbekämpfung jetzt planen

In günstigen Lagen werden voraussichtlich Ende der Woche die ersten Ackerbohnen gesät, wenn die Befahrbarkeit der Böden dies zulässt. Wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt.

Ackerbohnen haben einen hohen Keimwasserbedarf und sollten deswegen mindestens 6 bis 7 cm tief gesät werden. Mit dieser Aussaattiefe schließt man Schädigungen durch Herbizide nahezu komplett aus und ermöglicht eine mechanische Unkrautbekämpfung mittels Striegel.

Die Aussaatstärke sollte um die 50 keimfähige Körner/m² liegen. Die in den letzten Jahren schlechten Unkrautwirkungen der Herbizide beruhen zum einen auf der trockenen Witterung nach der Behandlung und zu dünnen Beständen, zum anderen aber auch auf einem nicht idealen Saatbett. Damit die Bodenherbizide optimal wirken können, sollte das Saatbett feinkrümelig und gut rückverfestigt sein. Wenn die Bedingungen es zulassen, kann es sinnvoll sein, die Flächen nach der Saat zu walzen.

Empfehlungen zum Herbizideinsatz:

Gegen die Standardunkräuter sind zum Beispiel 3,0 l/ha Boxer + 2,0 l/ha Stomp Aqua, 3,0 l/ha Bandur + 0,25 l/ha Centium 36 CS oder die Fertigformulierung Novitron DamTec mit 2,4 kg/ha gut wirksam. Mit 4,0 l/ha Spectrum Plus ist auch die Hundspetersilie gut zu kontrollieren. Herbizidmaßnahmen in Ackerbohnen sollte man deutlich vor ihrem Auflaufen durchführen. Zu späte Anwendungen führen zu Kulturschädigungen.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Kartoffeln: Aktuelles zur Drahtwurmbekämpfung

Die Zulassungssituation von Mitteln gegen Drahtwurm in Kartoffeln ist unbeständig. Wir erläutern Ihnen, welche Mittel Sie Stand heute in der anstehenden Saison einsetzen dürfen.

SpinTor GR (Wirkstoff: Spinosad) hat die Zulassung zur Bekämpfung von Schnellkäfer/Drahtwurm in Kartoffeln, Mais und Zuckermais bis zum 30.4.2024 erhalten. Das Granulat wird mit 12 kg/ha als Saatreihenbehandlung mit Erdabdeckung ausgebracht. Die Applikation muss mit einem Fishtail DXP erfolgen. Das Mittel eignet sich für schwachen bis mittleren Befall. Von der Wirkung her bewegt es sich auf dem Niveau von FORCE Evo. SpinTor GR ist für die Anwendung im Biolandbau geeignet. Aufgrund der kurzfristigen Zulassung ist Ware nur begrenzt verfügbar.

Für ATTRACAP wurde die Notfallzulassung gemäß Art. 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 mit 30 kg/ha zur Drahtwurmbekämpfung im Kartoffel-, Süßkartoffel- und Spargelanbau für die Zeit vom 20. Februar 2023 bis zum 19. Juni 2023 für 120 Tage erteilt. Die Bekämpfung ist nur für Kartoffeln auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau, sowie für Spargel und Süßkartoffeln vorgesehen. Die zugelassene Menge wird auf 105.000 kg, ausreichend für ca. 3.500 ha, begrenzt.

Anwendungszeitpunkt Kartoffeln: Beim Legen der Kartoffeln oder alternativ zwischen den Kartoffeldämmen kurz vor Reihenschluss. Wobei die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, aufgrund der fehlenden Technik und einer möglichen Beschädigung der Pflanzen, eine Anwendung nur beim Legen der Kartoffeln empfiehlt.

Anwendungszeitpunkt Süßkartoffeln: Beim Legen der Kartoffeln oder direkt vor der Pflanzung.

Die Applikation muss durch Einbringung in die offene Furche über einen Granulatstreuer und sofortige, vollständige Bedeckung erfolgen. Keine Ausbringung des Granulates bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s. Nach Angabe der Firma Biocare ist ATTRACAP kombinierbar mit Emesto Silver, Moncut, Proradix, Funguran progress, Cuprozin progress, Rhizovital 42 und Ortiva.

Für FORCE Evo wird es für die Saison 2023 keine Notfallzulassung zur Bekämpfung des Drahtwurms, also auch keine Ware geben. Die aktuelle Produktion erfüllt nicht die Qualitätsstandards, da es zu erhöhtem Staubabrieb kommen kann. Deswegen hat die Firma Syngenta den Antrag auf Notfallzulassung zurückgezogen. Für das Jahr 2024 wird an einer neuen Formulierung gearbeitet. Restmengen aus dem Jahr 2022 dürfen Sie nicht mehr verwenden!

Für Trika expert wurde bislang noch keine Notfallzulassung für die Saison 2023 erteilt. Aufgrund der Notwendigkeit wird das hoffentlich bald erfolgen.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Kartoffeln: Moncut wieder an der Legemaschine zugelassen

Zur Kontrolle knollenbürtiger Infektionen mit Rhizoctonia solani ist die Flüssigbeize Moncut ein bewährtes Mittel. Diese darf man jetzt auch an der Legemaschine einsetzen.

Bislang durfte man das Beizmittel Moncut (Wirkstoff: Flutolanil 460 g/l) nur mit dem ULV-Verfahren (Mantis/Mafex) applizieren. Nun hat Moncut die Zulassungserweiterung zur Ausbringung an der Legemaschine erhalten. Es darf mit einer Aufwandmenge von 0,2 l/t Pflanzgut eingesetzt werden. Dies entspricht einer maximalen Aufwandmenge von 0,8 l/ha (bei max. 4 t/ha Pflanzkartoffeln) an der Legemaschine. Für Konsumware empfehlen wir die früher an der Legemaschine zugelassene Aufwandmenge von 0,5 l/ha in 60 bis 80 l/ha Wasser.

Hinweis: Die Aufbrauchfrist des Beizmittels Emesto Silver läuft am 1.9.2023 aus. Restmengen bitte unbedingt zur Pflanzsaison 2023 aufbrauchen, ansonsten müssen diese entsorgt werden!

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Mäusebekämpfung: Neue Anwendungsbestimmungen für Rodentizide

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid sind als Ködermittel zur Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus in verschiedenen Kulturen zugelassen. Die Ausbringung ist an Anwendungsbestimmungen gebunden, die das BVL jetzt zum Teil geändert hat.

Das generelle Ziel der Anwendungsbestimmungen ist, eine sichere Verwendung der – auch für Nichtziel-Wirbeltiere (z. B. Vögel) toxischen – Ködermittel zu gewährleisten.

Einige dieser Anwendungsbestimmungen sind vom BVL nun geändert und auf einen für die zugelassenen Mittel konsistenten Stand gebracht worden.

Betroffen sind die folgenden zugelassenen Mittel und Vertriebserweiterungen:

  • Arvalin (Zulassungsnummer: 007851-00)
  • Giftweizen ArvaStop (007851-60)
  • Arvalin Forte (008023-00)
  • Ratron Gift-Linsen (025388-00)
  • Ratron Gift-Linsen Forst (025388-62)
  • Ratron Giftweizen (034041-00)

Die Änderungen betreffen Anwendungsbestimmungen in den Bereichen Gewässerschutz, zugelassene Anwendungen in Wühlmausgängen und zugelassene Anwendungen in Köderstationen. Weitere Details finden Sie hier.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Inventur im Pflanzenschutzlager: Aufbrauchfristen beachten, Reste fachgerecht entsorgen

Ist die Aufbrauchfrist eines Pflanzenschutzmittels abgelaufen, ist es zeitnah fachgerecht zu entsorgen. Wir haben die betroffenen Mittel für Sie zusammengestellt.

In diesem Jahr müssen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Prochloraz wie Ampera, Kantik, Kinto Duo, Mirage 45 EC, Orius Universal (Beize) und RubinTT (Beize) bis zum 30.6.2023 aufgebraucht sein.

Für die Triazoxid-haltige Beize Efa endet die Aufbrauchfrist am 30.3.2023. Eine Übersicht der aufzubrauchenden Pflanzenschutzmittel ist hier abgebildet (Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit):

Nach der Aufbrauchfrist sind Pflanzenschutzmittel zeitnah zu entsorgen. Die komplette Liste (auch der letzten Jahre) der zu entsorgenden PSM ist hier einsehbar.

Pflanzenschutzmittel, die in 2022 aufgebraucht werden mussten, sind in folgender Tabelle aufgelistet: (Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit). Folgende Produkte sind fachgerecht zu entsorgen – ein Einsatz ist nicht mehr zulässig:

Die Entsorgung der Pflanzenschutzmittel ist über die Entsorgungsfirmen, Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar, die Sammelstellen der Landkreise/Kommunen und das Schadmobil (kleine Mengen) möglich.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Klimaschutz: Trendwende nötig!

Jeder Sektor der deutschen Wirtschaft muss dazu beitragen, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Wie die Klimabilanz der Landwirtschaft aussieht und welche Schutzkonzepte möglich sind, diskutieren wir am 1. März in Berlin. Seien Sie dabei und melden Sie sich hier an!

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