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Interview

„175 kg-Regelung ist fachlich nicht haltbar“

Lesezeit: 3 Minuten

Wer muss eine Stoffstrombilanz erstellen, und ab wann?


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Bunge: In NRW dürften von den rund 24000 Betrieben mit Viehhaltung ca. 65% betroffen sein. Bundesweit liegt der Anteil geschätzt bei etwa 60%. Wer im Rahmen der Düngeverordnung das Kalenderjahr als Bezugszeitraum ausgewählt hat, muss mit den Aufzeichnungen ab 1.01.18 starten. Wurde das Wirtschaftsjahr 2017/2018 ausgewählt, ist laut BMEL der 1.07.18 das Startdatum.


Wie beurteilen Sie die beiden Berechnungsmethoden aus fachlicher Sicht?


Bunge: Bei der betriebsindividuellen Betrachtung steht der Einzelbetrieb im Vordergrund. Hier wird für jeden Landwirt genau berechnet, wie viel Stickstoffüberschuss der Betrieb produziert und wie viel N künftig eingespart werden muss. Bei dem pauschalen Ansatz mit maximal 175 kg N-Überschuss pro ha ist der Sparanreiz nicht gegeben, weil der Bundesrat den Grenzwert für den zulässigen N-Überschuss deutlich nach oben korrigiert hat. Aus fachlicher Sicht ist das nicht nachvollziehbar.


Flächenlos wirtschaftende Betriebe können die 175 kg-Regelung übrigens nicht anwenden. Weil sie keine Fläche haben, würden sie immer über 175 kg N pro ha liegen. Daher ist es wichtig, dass die Anlage 4 (betriebsindividuelle Betrachtung) in der Verordnung bleibt.


Umweltverbände kritisieren die Obergrenze von 175 kg N pro ha, weil die Abzüge zu hoch angesetzt sind. Ist dem so?


Bunge: Wenn von den erlaubten 175 kg N-Überschuss der Grundwert aus der Düngeverordnung von 50 kg N pro ha und Jahr abgezogen wird, verbleiben rechnerisch 125 kg N für unvermeidbare Verluste (Stall-, Lager- und Ausbringverluste). Das entspricht einer Größenordnung von über 70%.


In der Beratung rechnen wir in der Mast tatsächlich nur mit durchschnittlich 50% N-Verlusten pro ha und in der Ferkelerzeugung mit unter 60%. In beiden Fällen sinken die unvermeidbaren Verluste weiter, wenn stark N-/P-reduziert gefüttert wird, da der Gesamt-N-Anfall geringer ist.


Verschärft die Stoffstrombilanz die Überschussprobleme weiter?


Bunge: Eindeutig nein. Für die Landwirte sind die neuen Vorgaben der Düngeverordnung maßgebend. Hier gilt: Maximal 170 kg N aus Wirtschaftsdünger und maximal 50 kg N-Überschuss im dreijährigen Mittel (bisher 60 kg). Druck kommt zudem auf, weil jetzt auch Gärsubstrate aus Biogasanlagen, Komposte und Klärschlamm bilanziert werden müssen.


Ist die Stoffstrombilanz also nur ein lästiger „Papiertiger“?


Bunge: Durch die Entscheidung des Bundesrates eindeutig ja. Fast alle Landwirte werden die einfachere 175 kg-Regelung anwenden, da ihnen diese mehr Spielräume verschafft. Und die berechneten Saldenwerte sind völlig ungeeignet für notwendige produktionstechnische Entscheidungen. Sie befriedigen allein die Politiker!


Die Wahlmöglichkeit soll vorerst nur bis zum Jahr 2022 gelten. Plädieren Sie dafür, die Regelung auch danach weiter anzuwenden? Oder brauchen wir künftig realistischere Vorgaben?


Bunge: Der pauschale Bilanzwert von 175 kg N hat keinen fachlichen Hintergrund und generiert nur unsinnige zusätzliche Büroarbeit für Landwirte und Berater. Man fällt den Landwirten damit sogar in den Rücken. Denn Veredler, die bereits auf die stark N-/P-reduzierte Fütterung setzen, werden durch die Wahlmöglichkeit eher benachteiligt.-ar-

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