Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Aus dem Heft

ASP-Ausbruch: Was im Krisenfall zu tun ist

Lesezeit: 6 Minuten

Radio Potsdam meldete Ende Januar einen ASP-Fall in Brandenburg. Gott sei Dank war das nur blinder Alarm. Wie Schweinehalter im Fall des Falles handeln müssen, hat top agrar mit der ISN diskutiert.


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Erstmaßnahme: Sie hören im Radio von einem ASP-Fall bei Wildschweinen. Wie sollten Sie sich dann verhalten?


Zuallererst müssen Sie klären, ob die Meldung überhaupt stimmt oder ob es sich um eine Falschmeldung handelt. Maßgeblich ist immer, was die in Ihrem Landkreis zuständige Vete-rinärbehörde sagt. Das passiert in der Regel sehr schnell über die Internet-seiten der Behörden. Auch die Fach-medien, Interessenverbände wie die ISN sowie die Tageszeitungen werden sofort berichten.


Behörden: Für den Fall, dass die Behörden einen ASP-Ausbruch bestä-tigen: Worauf kommt es dann an?


Solange keine Klarheit herrscht und die Behörden des Kreises keine konkreten Vorgaben erlassen haben, sollten Sie bis auf Weiteres keine Schweine mehr transportieren. Panikverkäufe belasten den eigenen Geldbeutel und den durcheinander-geratenen Schlachtschweinemarkt. Zudem kann sich die Seuche unter Umständen unkontrolliert verbreiten.


Sie als Schweinehalter sind übrigens in der Pflicht, sich kundig zu machen. Im Ernstfall zu sagen, man habe von nichts gewusst, ist gefährlich. Sprechen Sie auch umgehend mit Ihrem Ferkellieferanten bzw. Ihrem Ferkelabnehmer sowie dem Schlachthof und fragen Sie, ob dort Restriktionen gelten.


Biosicherheit: Was ist im Krisenfall noch zu tun?


Ganz wichtig ist, dass die Biosicherheitsmaßnahmen des Betriebes greifen. Kontrollieren Sie z.B., ob der Zaun um den Betrieb dicht ist und Wildschweine sowie betriebsfremde Personen keinen ungehinderten Zutritt zum Betriebsgelände und den Ställen haben. Sie sollten kein Risiko eingehen und zusätzlich eine fachliche Expertise durch den Hoftierarzt oder einen Berater einholen. Es schadet nie, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen von außen durchleuchten zu lassen. Am besten organisieren Sie noch heute einen Beratungstermin!


Jäger: Was gehört noch zu einer vollständigen Biosicherheit?


Wichtig sind gut funktio-nierende Hygieneschleusen. Sorgen Sie hier für Sauberkeit, Ordnung und Wärme, nur dann wird die Hygieneschleuse auch benutzt. Überprüfen Sie außerdem Ihr Futter- und Strohlager sowie die Schadnagerbekämpfung. Klären Sie, ob die Lagerräume ausreichend geschützt und ob die Köder-boxen aufgefüllt sind.


Wer Schweinehalter und Jäger ist, sollte besonders vorsichtig sein. Wichtig ist auch, alle Personen im Umfeld des Betriebes hinsichtlich der Übertragungsgefahren zu sensibilisieren. Das gilt ganz besonders für Mitarbeiter oder Erntehelfer aus osteuropäischen Gebieten, in denen die ASP grassiert.


HIT-Daten: Welche Dokumente sind im Krisenfall wichtig?


Die wichtigsten Unter-lagen sind die Tierbewegungen in der HIT-Datenbank. Die Zahlen müssen immer aktuell sein und die Tierbestände müssen passen. Ganz wichtig ist natürlich auch, dass Sie Ihre Bestände bei der Tierseuchenkasse richtig gemeldet haben. Nachlässigkeiten können teuer werden. Denn die Tierseuchenkasse kann die Entschädigungssumme im Fall der Fälle kürzen.


Sperrzonen: Welche Sicherheitszonen werden bei einem ASP-Fall bei Wildschweinen gezogen?


Es werden immer zwei Zonen eingerichtet. Eine engere mit ca. 15 km-Radius rund um den Ausbruchsort, das sogenannte „Gefährdete Gebiet“. Dann folgt eine „Pufferzone“, die das gefährdete Gebiet weiträumig (ca. 30 km) umschließt.


In diesen Zonen gibt es klare „Spielregeln“. Tiere dürfen nur unter Bedingungen hinein- oder herausgebracht werden. Grundvoraussetzung für eine Transporterlaubnis ist immer die konsequente Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen und aller sonstigen Vorschriften aus der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung. Checken Sie deshalb umgehend, ob bei Ihnen auf dem Betrieb alles in Ordnung ist.


Hausschweine: Was gilt bei einem Ausbruch in einem Hausschweinebestand?


Sollte ein ASP-Fall bei Hausschweinen auftreten, gilt das gleiche Prinzip wie bei Wildschweinen. Es werden zwei Zonen eingerichtet, allerdings heißen sie anders. Die Zone direkt um den Ausbruchsort nennt sich „Sperrbezirk“, daran schließt sich das „Beobachtungsgebiet“ an. Auch die Radien dieser Restriktionszonen sind anders und richten sich u.a. nach der jeweiligen Situation rund um den Ausbruchsbetrieb.


Natürlich gelten auch hier strikte Auflagen unter deren Einhaltung überhaupt nur Tiere verbracht werden dürfen. Die Restriktionen sind bei einem Ausbruch in Hausschweinebeständen natürlich deutlich höher. Pauschal kann man sagen, dass der Veterinär hier insgesamt ein wesentlich schärferes Auge auf die Situation hat. Er kann z.B. festlegen, welche Schlachthöfe angefahren werden dürfen.


Tierbewegungen werden übrigens nur genehmigt, wenn alle Biosicherheitsmaßnahmen und die sonstigen Vorschriften eingehalten werden.


Föderalismus: Handeln die deutschen Behörden im Seuchenfall alle nach dem gleichen Strickmuster oder droht Chaos, weil der Föderalismus die Oberhand behält?


Die zuständigen Behörden stimmen derzeit ein bundeseinheit-liches Vorgehen ab. Das ist aber leider alles andere als einfach und läuft anhand sehr komplexer Entscheidungsbäume ab.


In den vergangenen Monaten wurde das Vorgehen mit Unterstützung verschiedener Verbände und Organisationen wie zum Beispiel der ISN intensiv diskutiert und durchgespielt. Momentan sind die Beratungen auf der Ziel-geraden.


Freitesten: Kann Deutschland bei einem Ausbruch auf Monate hinaus kein Schweinefleisch mehr exportieren?


Es gilt als sicher, dass die Abnehmer in der EU bzw. in den Drittlandsmärkten ihre Grenzen für deutsches Schweinefleisch zunächst schließen werden. Durch die am 2. März vom Bundesrat beschlossene Änderung der Schweinepestverordnung und anderer Maßnahmen hoffen Wirtschaft und Behörden aber, dass die Sperre nur kurz sein wird. Ziel ist, die Weichen so zu stellen, dass sich der Markt möglichst schnell wieder normalisiert.


Beschlossen ist unter anderem, dass alle Schweine haltenden Betriebe aus dem betroffenen Gebiet ihre Tiere vor der Vermarktung untersuchen lassen müssen. Denn nur das enge Untersuchungsnetz mittels Blutproben (Freitesten) führt dazu, dass das für den menschlichen Verzehr völlig unbedenkliche Schweinefleisch aus den betroffenen Gebieten normal in den Verkehr gebracht werden kann.


Raufutter: Gras, Stroh und Heu sollen im Ausbruchsfall nicht mehr verfüttert werden dürfen. Warum?


Das Verfütterungsverbot ist eine von vielen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung. Es bezieht sich auf Futtermittel, die in den letzten sechs Monaten vor Einrichtung der jeweiligen Restriktionszonen in den betroffenen Gebieten geerntet wurden. So will man die Verschleppung der Seuche verhindern. Denn es ist bereits vorgekommen, dass z.B. verwesende Wildschweinekadaver versehentlich in Strohballen eingepresst wurden. Marcus Arden

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.