Das Forschungsprojekt ExpRessBio liefert Zahlen keinesfalls für die Schublade. Es gibt immer mehr politische Vorgaben dazu, in welchem Umfang die Landwirtschaft Treibhausgase einsparen soll. Dazu gehört nicht nur der deutsche „Klimaschutzplan 2050“ der Bundesregierung, sondern auch der seit 2016 bekannte Entwurf zur neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU-Kommission (RED II).
Die Auflagen bzw. Einschränkungen betreffen vor allem den Anbau von Energiepflanzen – zunächst nur bei Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion. Die EU plant aber auch Auflagen zur Treibhausgasminderung bei der Stromerzeugung aus Bioenergie. Landwirte, die zukünftig Produkte in diese Märkte verkaufen wollen oder für den Eigenbedarf anbauen, sollten sich rechtzeitig auf Umstellungen einstellen.