Welche Vergütung erhalten neue Module, die defekte in einer Anlage noch vor Ablauf des gesetzlichen Vergütungszeitraumes von 20 Jahren ersetzen? Darüber gab es in der Vergangenheit viel Streit.
Der Gesetzgeber hat in das ab dem 1. Januar 2012 gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Vorschrift aufgenommen, die den Modulaustausch nun eindeutig regelt.
Danach gilt das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum auch für neue Module, die alte ersetzen. Das gilt sowohl für den Fall, dass das Modul defekt oder beschädigt ist. Selbst wenn es geklaut wird, greift diese Regel.
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