In der Schweiz haben Bergbauern erreicht, dass Anbindeställe bei der Förderung nicht länger benachteiligt werden dürfen. Sie erhalten künftig den gleichen Zuschlag wie Laufställe. Das sind aktuell 20%, wenn bestimmte Tierwohlkriterien eingehalten werden.
Bisher gab es für Anbindeställe weniger Investitionshilfen, die Förderanträge für Laufställe wurden vorrangig behandelt. Der Schweizerische Bauernverband begrüßte die Entscheidung, da sie vor allem im Berggebiet Sinn mache. Damit könne der Landwirt eine an seinen Standort angepasste Lösung realisieren.