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Antibiotika: Mästern drohen Bußgelder

Lesezeit: 1 Minuten

Rinderhalter, die ihren Betrieb nicht in der Arzneimittel-Datenbank in HI-Tier angemeldet haben, müssen mit Bußgeldern rechnen. Seit Juli 2014 sind alle Tierhalter mit mindestens 20 Mastrindern verpflichtet, in der Datenbank halbjährlich Angaben zum Einsatz von Arzneimitteln zu machen.


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Nun leitet das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen Tierhalter ein, die dieser Pflicht nicht nachgekommen sind. Es drohen Bußgelder von 250 bis 1500 € pro nicht gemeldetem Halbjahr. Von Sanktionen ausgenommen seien nur Landwirte, die ihren Betrieb noch bis Ende 2016 gemeldet hätten.


Das LAVES habe bereits im ersten Erfassungshalbjahr 2014 alle betroffenen Rinderhalter angeschrieben und wiederholt auf die Meldeverpflichtung hingewiesen, begründet die Behörde. Die Sanktionen seien auch aus Gründen der Gleichbehandlung aller Tierhalter nötig. Das Landvolk Niedersachsen sieht es genauso. Gegenüber top agrar sagte eine Sprecherin, der Verband habe wiederholt über die Mitteilungspflicht der Landwirte aufgeklärt.

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