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Aufpassen bei Wohnriester!

Lesezeit: 4 Minuten

Bauwilligen Landwirten wird von Banken gerne die Wohnriesterförderung angeboten. Aber Vorsicht: Es lauern Steuerfallen und bürokratische Tücken.


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Landwirte, die den Bau ihres Betriebsleiterwohnhauses planen, liebäugeln manchmal mit der Wohnriesterförderung. Dazu können sie einen Bausparvertrag, ein Riesterdarlehen oder eine Kombination aus beidem abschließen (siehe Kasten).


Aber Achtung: Um die volle Förderung zu bekommen, müssen Sie bis zum 85. Lebensjahr in dem geförderten Haus wohnen. Tun Sie das nicht, müssen Sie möglicherweise die auf einem fiktiven Wohnförderkonto verwaltenen Einzahlungsbeiträge sofort zu 100% versteuern. Dabei entsteht schnell ein Steuernachteil von mehreren tausend Euro (siehe Kasten).


Fallstrick Hofübergabe:

Das kann z.B. passieren, wenn Sie als Altenteiler


  • aus dem Betriebsleiterwohnhaus in ein Altenteilerhaus umziehen,
  • in ein Pflegeheim umziehen oder
  • in dem geförderten Haus wohnen bleiben, dieses aber mit der Hofübergabe auf den Nachfolger übertragen.


Letzteres gilt nach überwiegender Rechtsmeinung auch, wenn der Hofnachfolger Ihnen im Übergabevertrag ein lebenslanges Wohnrecht einräumt.


Diese Steuerfalle können Sie nur umgehen, wenn Sie erst das auf dem Wohnförderkonto stehende Kapital regulär zu 70% versteuern (s. Kasten) und dann aus Ihrem Haus ausziehen oder den Hof übergeben. Die Versteuerung ist aber erst ab Beginn des Rentenalters möglich.


Klappt das nicht, könnten Sie den auf dem Wohnförderkonto stehenden Betrag noch innerhalb von fünf Jahren nach Auszug bzw. Hofübergabe in eine andere selbst genutzte Immobilie investieren oder binnen eines Jahres in einen neuen Riestervertrag einzahlen.


Problematisch ist auch, wenn der geförderte Landwirt stirbt. Dann droht den Erben die sofortige Versteuerung der auf dem Wohnförderkonto stehenden Einzahlungsbeträge zu 100%. Nur der Ehepartner des Geförderten kann durch Übernahme der Immobilie innerhalb eines Jahres die sofortige Besteuerung abwenden. Diese Problemlage können Sie auch in diesem Fall nur vermeiden, indem Sie den geförderten Betrag mit Beginn der Altersrente einmalig zu 70% versteuern (siehe oben).


Für das Alter umbauen?

Ältere Landwirte ziehen Wohnriester u.U. in Betracht, um ihr Altenteilerhaus altersgerecht umzubauen. Auch das birgt Risiken: Nur Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, also z.B. ein rollstuhlgerechtes Bad oder ein treppenfreier Eingang sind förderfähig, nicht aber der Einbau neuer Fenster, einer neuen Heizung und ähnliches.


Außerdem gibt es Mindestbeträge, die Sie angespart haben und nutzen müssen. Ist das Haus älter als drei Jahre, beträgt dieser 20000 €. Dafür reichen die eingezahlten Beiträge oft nicht. Hinzu kommt, dass Sie schon vor der Hofübergabe erstmals Geld der Wohnriesterförderung nutzen müssen und ein Steuerrisiko haben, falls das Haus an den Hofnachfolger übergeht (s.o.).


Übrigens: Banken bieten gerne auch Landwirten, die gar nicht bauen wollen, einen riestergeförderten Bausparvertrag an – mit dem Hinweis, dass das Kapital später verrentet werden kann. Diese Möglichkeit besteht und kann eine Lösung sein, wenn es mit der Nutzung des Riesterbausparens nicht klappt.


Aber: Einen Bausparvertrag abzuschließen, wenn Sie von vornherein wissen, dass Sie das Kapital nicht zum Bauen nutzen, macht keinen Sinn. Denn Sie haben am Ende weniger auf dem Konto, als wenn Sie z.B. einen Riesterbanksparplan mit einer 1%igen Verzinsung abschließen.


Kompliziertes Verfahren!

Um das mit Wohnriester angesparte Kapital nutzen zu können, müssen Riestersparer eine Entnahme des Kapitals bei der ZfA beantragen. Das gilt auch, wenn Sie Kapital aus einem anderen Riestervertrag für Wohnzwecke nutzen wollen, zum Beispiel aus einem Fondssparen.


Die Bedingungen der Entnahme sind allerdings umfassend und sehr kompliziert. Informieren Sie sich deshalb ggf. gründlich bei der ZfA und planen Sie für die Beantragung auf jeden Fall einige Monate Vorlauf ein. Geht dennoch etwas schief, können Sie sich das angesparte Kapital aber noch als Rente auszahlen lassen.


Besser kein Wohnriester?

Bauen und Umbauen mit Riester ist für viele Landwirte mit erheblichen Risiken verbunden. Im Zweifelsfalle sollten Sie besser auf Wohnriester verzichten.-sv-

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