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BHV-1: Jetzt zum Endspurt ansetzen!

Lesezeit: 4 Minuten

Deutschland steht kurz vor dem Status „BHV-1-frei“. Die Tierseuchenkassen und Ministerien müssen die restlichen Betriebe bei der Bekämpfung jetzt dringend unterstützen.


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Das Ziel ist zum Greifen nahe: Etwa 94 % der deutschen Rinderbestände sind bereits BHV-1-frei. Die anderen stehen kurz davor.


Seit mehr als 15 Jahren bekämpfen Rinderhalter verpflichtend die Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1)-Infektion. Im Schlussspurt müssen Tierseuchenkasse, Ministerien und Betriebe an einem Strang ziehen und konsequente Merzungen durchführen.


Nur so erhält Deutschland den bundesweiten Status „BHV-1-frei“. Das baut Handelseinschränkungen ab, verringert den Untersuchungsaufwand und senkt die Kosten. Allerdings verlangt gerade die letzte Phase der Bekämpfung große Anstrengungen.


Stand der Bekämpfung:

In Deutschland wird BHV-1 mit zwei Konzepten bekämpft: Merzung und Markerimpfung. Bei der Merzung werden BHV-1-Reagenten identifiziert und geschlachtet. Bei der Markerimpfung werden Tiere in Sanierungsbetrieben mit einem Impfstoff geimpft, dem das Glykoprotein E (gE) fehlt. Die Impftiere bilden keine Antikörper gegen gE und werden mittels Markerdiagnostik von BHV-1 Reagenten, die gE-Antikörper bilden, unterschieden.


Zum Stichtag Ende 2012 waren in Deutschland mehr als 94 % aller Milch- und Mutterkuhbestände BHV-1- oder BHV-1-gE-Antikörper-frei.


Einen großen Anteil daran hat das Bundesland Bayern, das seit Oktober 2011 offiziell als erstes gesamtes Bundesland nach Artikel 10 der EU-Richtlinie als BHV-1-frei eingestuft ist. Weit fortgeschritten bei der Bekämfpung sind auch Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg (s. Karte). In Thüringen wurden in den letzten Monaten alle Reagenten gemerzt. Schlusslichter sind das Saarland und Schleswig-Holstein.


Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben bei der Bekämpfung vor allem auf das Markerimpfkonzept gesetzt und damit gute Erfolge erzielt. Allerdings befinden sich in den Betrieben immer noch Impftiere, sodass der Status BHV-1-frei in vielen Fällen als BHV-1-gE-Antikörper-frei präzisiert werden muss. Damit ist in diesen Betrieben häufig noch keine vereinfachte Diagnostik mittels Tankmilchprobe möglich und die offizielle Anerkennung als „BHV-1-frei“ erfolgt erst, wenn keine Impftiere mehr vorhanden sind.


Insgesamt nimmt die Zahl der angezeigten BHV-1-Ausbrüche ab. Im Jahr 2011 waren es 28 Ausbrüche, 2012 ist die Zahl auf 26 gesunken.


Alle BHV-1-Reagenten schlachten:

In den letzten Jahren wurden somit deutliche Fortschritte erzielt. In vielen Regionen ist ein Status erreicht, der einen weiteren Fortschritt nur noch durch die konsequente Merzung der restlichen BHV-1-Reagenten erwarten lässt.


Dabei sollte kompromisslos in Kauf genommen werden, dass jetzt insbesondere auch Betriebe unterstützt werden müssen, die sich bisher weniger engagiert an dem Bekämpfungs- und Sanierungsprogramm beteiligt haben.


Erst mit der Abschaffung der letzten Reagenten ist ein Status zu erreichen, der den Bekämpfungserfolg sichert, das Risiko für Neuinfektionen weiter minimiert und die Möglichkeit der offiziel-len Status-Anerkennung eröffnet. Ins­gesamt lassen sich die Konsequenzen wie folgt zusammenfassen:


  • Bundesländer mit weniger als 90 % BHV-1-(gE)-freien Betrieben: Impf- und Tilgungsmaßnahmen konsequent umsetzen. Keine Teilbestandsimpfungen, keine ausschließliche Reagenten-impfung. Konsequente „Reagentenselektion“ oder „Gesamtbestandsimpfung“!
  • Nahezu freie Bundesländer (>90 % freie Bestände): Merzungsprogramme einrichten und umsetzen, um den Status „BHV-1-frei“ zu erhalten; Impfverbote und Einstallungsverbote von geimpften Rindern in freie Bestände.
  • Freie Bundesländer: Re­infektionen durch Hygienemaßnahmen verhindern; Quarantäne konsequent umsetzen; kein Zukauf nicht zertifiziert freier Tiere aus freien Beständen in nicht-freien Regionen. Kein Zukauf geimpfter Tiere.


Tierseuchenkassen und Ministerien müssen diese Maßnahmen durch Merzungsbeihilfen und abgestufte Beiträge unterstützen. Die Impfung sollte in gE-Antikörper-freien Betrieben zeitnah eingestellt werden.


Auflagen für Handel:

Generell entwickelt sich in Deutschland eine „Zweiklassengesellschaft“ bezüglich des BHV-1-Status. Das kann zu Handelseinschränkungen führen. In anerkannt freie Regionen können nur noch Tiere aus ebenfalls anerkannt freien Regionen oder Zusatzgarantien verbracht werden.


Rinder, die diesen Status nicht erfüllen, dürfen keinen Kontakt zu Rindern in freien Regionen haben. Nur für Masttiere aus freien Betrieben in den Impfgebieten gibt es noch befristet gezielte Ausnahmen, die den Zukauf solcher Tiere erleichtern.


Insgesamt gilt aber, dass der mühsam erworbene Status „BHV-1-frei“ unter allen Umständen zu erhalten und zu schützen ist.

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