Die Novelle der Düngeverordnung geht offenbar auf die Zielgerade. Nach vier Jahren verhandeln soll der Bundesrat nun am 31. März die neue Verordnung verabschieden. Den Weg dafür machten kürzlich Bund und Länder frei, nachdem sie sich in strittigen Punkten auf folgende Kompromisse geeinigt hatten:
- Ab 2018 gilt eine neue Verordnung über Stoffstrombilanzen für Stickstoff und Phosphat für Betriebe mit mehr als 2000 Mastschweineplätzen oder über 2,5 GV/ha. Ab 2023 gilt sie für alle Betriebe oberhalb einer Bagatellgrenze, bis dahin besteht für sie die Feld-Stall-Bilanz weiter.
- In Nitrat-belasteten Gebieten und mit Phosphat-belasteten Gewässern („rote Gebiete“) sollen Länder Maßnahmen zur Nitrat- und Phosphat-Begrenzung ergreifen können. Dazu zählen Sperrfristen-Verlängerungen, Verbots- und Abstandsregelungen, eine Phosphor- Mengenreduzierung und eine verkürzte Einarbeitungsfrist für Gülle von einer Stunde.
- Beim Nährstoffvergleich bleibt es bei den bisherigen Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Verluste von 15% für Feldfutter und 25% für Grünland.
- Bei der Weide können weiterhin 25% der N-Mengen angerechnet werden.
- Auf Ackerland wird Gülle bereits ab 2020 streifenförmig ausgebracht oder eingearbeitet werden müssen.
- Die Derogation (230 kg N je ha auf Antrag) soll für Biogasbetriebe auf Ackerland nur für mehrjährigen Feldfutterbau gelten, nicht für Silomais.
Details für Rinder haltende Grünlandbetriebe lesen Sie auf Seite 81.