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Beeinflusst die Dünge-VO künftig die Sortenwahl?

Lesezeit: 2 Minuten

Ende März ist die neue Düngeverordnung (Dünge-VO) voraussichtlich in trockenen Tüchern. Sie könnte sich dann auf die nächste Winterweizensaat auswirken. Denn die neuen Vorgaben werden auch die Sortenwahl beeinflussen. Betriebe müssen künftig wohl eine Düngeplanung machen und sich auch daran halten. Die Grundlage dafür bilden N-Sollwerte, die beim Weizen an die Vorfrucht, den Ertrag und die Qualitätsstufe der Sorte gekoppelt sind. Folgende Sollwerte (N-Angebot einschließlich Nmin in 0 bis 90 cm) gelten vermutlich:


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  • E-Weizen 260 kg N/ha,
  • A- und B-Weizen 230 kg N/ha sowie
  • C-Weizen 210 kg N/ha.


Auf den ersten Blick scheint damit der Anbau von E-Weizensorten attraktiver zu werden. Sorten wie Akteur oder Bernstein lassen sich dann mit 50 kg/ha mehr Stickstoff düngen als z.B. der C-Weizen Landsknecht. Wegen des höheren Ertrags des Massenweizens von bis zu 20 dt/ha reduziert sich der Abstand jedoch um 20 kg N/ha. Denn je 10 dt/ha Mehrertrag sollen Zuschläge von 10 kg N/ha möglich sein.


Auch das Einhalten der N-Bilanz-grenzwerte ist dann wichtiger. Dabei haben ertragreiche B- und C-Sorten klar die Nase vorn. Das zeigt die Beispielrechnung in der Übersicht: Bei einheitlichem Nmin-Gehalt von 40 kg N je ha lassen sich E-Weizen, wie z.B. Bernstein, am stärksten düngen. Wegen ihres niedrigen Ertrages sind die Entzüge aber vergleichbar mit A-Weizen. Vor allem beim B-Weizen, z.B. Benchmark, steigt dagegen der Entzug durch die deutlich höheren Erträge. In der N-Bilanz sind so die ertragreichen B- und C-Weizen um 30 kg N/ha besser als der E-Weizen. Vor allem auf Standorten mit niedrigeren Erträgen wird es daher in Zukunft günstiger sein, B- oder C-Weizen anzubauen, um die in Kürze geltenden N-Bilanzsalden von 50 kg/ha einzuhalten.

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