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Bullenmäster: Stärker auf die Kraftfutter-Wahl achten

Lesezeit: 3 Minuten

Bullenmäster Meyer (Name geändert) verkauft 342 Tiere pro Jahr. Er bewirtschaftet 78,7 ha. Meyer kauft Fresser zu. Zudem bezieht er Futter, Saatgut und Dünger. Diese Nährstoffe muss er aufführen (Übersicht 2).


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1.Die Nährstoff-aufnahme


Beispielrechnung Tierzukauf: Meyer kauft im Bezugsjahr 342 Fresser mit einem Durchschnittsgewicht von 205 kg. Das ergibt ein Gesamtzukaufsgewicht von 70199 kg. Dieses Tiergewicht muss er mit den Nährstoffgehalten tierischer Erzeugnisse multiplizieren. Die Werte findet er im Anhang der Stoffstrombilanz-Verordnung. Um von Rohprotein (RP) auf Stickstoff (N) umzurechnen, muss Meyer die RP-Werte durch 6,25 dividieren. So kommt er auf eine N-Aufnahme durch den Fresserzukauf von 1895 kg (168,8 g/kg:6,25x70199 kg).


Bei Phosphor läuft die Berechnung ähnlich: Den P-Gehalt von 6,5 g/kg Tiergewicht multipliziert er mit dem Gesamtgewicht von 70199 kg. Das ergibt 456 kg P. Da im Pflanzenbau mit P2O5 gerechnet wird, muss Müller diesen Wert noch mit 2,291 multiplizieren. Somit hat er 1045 kg P2O5 über den Fresserzukauf aufgenommen.


Dieses Rechenschema muss Meyer bei allen Zukaufprodukten anwenden. Die entsprechenden Werte findet er entweder in den Deklarationen oder im Anhang der Stoffstrombilanz-Verordnung. Legt er Lufa-Ergebnisse vor, darf er mit diesen Werten rechnen.


In Summe kommt Meyer auf eine Nährstoffaufnahme von 23182 kg N bzw. 9101 kg P2O5. Auffällig ist, dass über die Hälfte dieser Nährstoffe allein aus dem Rindermastfutter 30/2 kommen.


2.Die Nährstoff-abgabe


Die Rechenschritte bei der Nährstoffabgabe sind identisch zur Nährstoffaufnahme. Über den Tierverkauf (342 Bullen inkl. Verluste, Ø 704 kg) gibt Meyer 6395 kg N bzw. 3527 kg P2O5 ab. Insgesamt kommt der Mäster auf eine Nährstoffabgabe von 9911 kg N bzw. 5140 kg P2O5.


Daraus ergibt sich ein Saldo (Nährstoffaufnahme abzüglich -abgabe) von 13270 kg N und 3961 kg P2O5. Das heißt, Bullenmäster Meyer hat einen deutlichen Überschuss bei Stickstoff und Phosphor.


3.Die Stickstoff-Bilanz


Um den Nährstoffsaldo zu bewerten, kann Meyer betriebsindividuell bilanzieren oder die pauschale Obergrenze von 175 kg N/ha jährlich annehmen.


Die betriebsindividuelle Bilanzierung können nur Berater mit entsprechenden Programmen vornehmen. Sie multiplizieren Meyers Fläche von 78,7 ha mit dem zulässigen N-Überschuss von 50 kg N/ha, das ergibt 3935 kg N.


Die N-Ausscheidung der Tiere entnehmen die Berater dem DLG-Band 199. Sie berechnen die Stall-/Lagerverluste, die Ausbringverluste, die N-Verluste bei der Grobfutterlagerung und die Verluste bei Weidehaltung. Der komplexe Rechengang ist in den Programmen der Berater hinterlegt.


In Summe kommt Meyer so auf einen Bilanzwert von 8643 kg N. Die Differenz zum N-Saldo von 13270 kg beträgt 4628 kg N. Damit überschreitet Meyer den zulässigen Bilanzwert um 53,5% (4628:8643x100).


Die Stoffstrombilanz-Verordnung erlaubt im dreijährigen Mittel aber nur eine Überschreitung von maximal 10%. Diese Grenze reißt Meyer nach der betriebsindividuellen Berechnung deutlich. Er sollte unbedingt die Auswahl seines Rindermastfutters prüfen. Darüber holt er sich extrem hohe N- und P-Mengen in den Betrieb. Noch spielt die P-Bewertung zwar keine Rolle, langfristig könnte der Gesetzgeber aber auch hier Vorgaben machen. Bei N ist Meyer schon jetzt deutlich über der Grenze.


Ein ganz anderes Bild ergibt sich allerdings mit der pauschalen Obergrenze von 175 kg N/ha: Legt Meyer den N-Saldo von 13270 kg auf seine 78,7 ha um, beträgt der Saldo 168,6 kg N/ha. Zwar knapp, aber er liegt noch unter der Grenze von 175 kg N/ha und muss nichts ändern.


Angeben, aber nicht weiter berücksichtigen muss Meyer noch die N-Deposition für seinen Betrieb. Er findet den Wert unter gis.uba.de/website/depo1 Im Beispiel sind es 25 kg/ha bzw. 1421 kg N für den Betrieb. -pl-

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