Laut DüV ist auch für Phosphor eine DBE zu erstellen. Für diesen Nährstoff sind die Bodenuntersuchungsergebnisse und die daraus resultierenden Empfehlungen der nach Landesrecht zuständigen Stelle maßgebend.
Betriebe, die über ausreichend wirtschaftseigene Dünger verfügen, haben den P-Düngebedarf ihrer Grünlandflächen damit oft bereits abgedeckt. Generell ist bei Bodengehalten von mehr als 20 mg P2O5je 100 g Boden (CAL-Methode) eine P-Düngung höchstens bis zur Höhe der voraussichtlichen Phosphatabfuhr zulässig.